Das Sabbatical

Das Sabbatical – Durch eine bewusste Auszeit neue Perspektiven gewinnen

Manchmal spüren wir, dass wir auf dem eingeschlagenen beruflichen Weg nicht weiterkommen und gefühlt im Hamsterrad der Alltagsroutine feststecken – dann ist es Zeit für eine Auszeit vom Job.

Doch bevor Hals über Kopf die Umzugskartons gepackt und der Job gekündigt sind, gilt es sich ein paar grundsätzliche Fragen zu stellen: Was möchte ich konkret mit der geplanten Auszeit erreichen und welche Art des Sabbaticals ist dafür sinnvoll und geeignet?

Denn Möglichkeiten die gewonnene Zeit zu nutzen gibt es viele. Eine neue Sprache lernen, sich sozial engagieren oder reisen und dabei neue Ecken der Welt entdecken: Die Auswahl ist groß.

An einem bestimmten Punkt ist es daher wichtig eine Entscheidung zu treffen, hinter der man voll ganz steht und die man vor sich, seiner Familie und dem Arbeitgeber plausibel vertreten kann.

Hat man diese Entscheidung für sich einmal getroffen geht es an die Vorbereitung der Auszeit. Denn die langfristige Planung und gute Vorbereitung sind für das Gelingen des Sabbaticals von entscheidender Bedeutung. Gut vorbereitet stellt das Sabbatical so nicht nur eine kurzfristige Unterbrechung der täglichen Routine dar sondern führt zu einer grundsätzlichen Veränderung im Leben.

 

Was ist ein Sabbatical und wer kann diese Art der Auszeit in Anspruch nehmen?

Ursprünglich geht die Bezeichnung Sabbatjahr auf das hebräische Wort šabat zurück. Übersetzt bedeutet es so viel wie innehalten oder mit etwas aufhören. Es bedeutete, dass in früherer Zeit die Landwirte in jedem siebten Jahr ihre Felder nicht bestellen und dem Boden so Zeit geben sollten, sich zu regenerieren.

Das Sabbatical erlaubt dem Arbeitnehmer also, sich eine Auszeit von der üblichen Routine zu nehmen, seine Arbeitszeit flexibel nach seinen Bedürfnissen zu gestalten und eine neue Perspektive auf die eigene Position im Arbeitsleben einzunehmen.

Sabbatical - Auszeit für neue Perspektiven

Grundsätzlich besteht in Deutschland kein Rechtsanspruch auf ein Sabbatical. Nur Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine längerfristige Auszeit. In einigen, Fällen wie beispielsweise in der chemischen Industrie, ist im Tarifvertrag festgeschrieben dass Mitarbeiter grundsätzlich eine Auszeit wie ein Sabbatical einlegen dürfen.

Die allermeisten anderen Angestellten die in der freien Wirtschaft tätig sind hingegen haben keinen Rechtsanspruch auf eine Auszeit – selbst dann nicht, wenn andere Personen aus dem Team schon mal ein Sabbatical gemacht haben. Auch müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein, wie zum Beispiel eine Betriebsgröße von über 15 Mitarbeitern und eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit, um überhaupt mit dem Arbeitgeber in Verhandlungen über eine mögliche Auszeit gehen zu können.

Welche Formen der Auszeit gibt es

Die Dauer des Sabbaticals kann individuell geregelt werden und beträgt in der Regel drei bis zwölf Monate.

Folgende Varianten für die Organisation eines Sabbaticals sind grundsätzlich möglich:

Sabbatical durch Sonderurlaub

Diese Form gehört zu den kürzeren Varianten der Auszeit. Hier werden durch das Gewähren von Sonderurlaub bis zu vier Wochen Freistellung erlangt und das Arbeitsverhältnis sowie die Sozial- und Krankenversicherung bleiben bestehen.

Unbezahlte Freistellung

Diese Form des Sabbaticals wird durch den Arbeitnehmer komplett eigenständig finanziert. Dazu bedarf es oftmals eines Änderungsvertrages zum Arbeitsverhältnis. Bevor man sich für eine unbezahlte Auszeit entscheidet, sollte man sich über Folgendes im Klaren sein: Privat Krankenversicherte verlieren in der Regel den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitgeberzuschuss zu ihrer Krankenversicherung. Abstriche drohen daneben auch gesetzlich Krankenversicherten. Dauert eine unbezahlte Freistellung länger als einen Monat, muss der Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeiträge mehr entrichten. Wer eine längere Auszeit in einem Land außerhalb der EU verbringen möchte, sollte zur Sicherheit eine Auslandskrankenversicherung einplanen.

Von anderen Sozialversicherungsarten wie der Renten- und Arbeitslosenversicherung kann man sich freistellen lassen. Dennoch kann auch eine freiwillige Rentenversicherung sinnvoll sein, um keine Anrechnungszeiten zu verlieren.

Arbeitszeitguthaben / Arbeitszeitkonto

Hier wird über ein Arbeitszeitkonto Zeit angespart, die dann währen des Sabbaticals genutzt wird um die Auszeit zu überbrücken.

Die geleisteten Überstunden wandern auf ein sogenanntes Zeitwertkonto. Bei der Mehrarbeit ist jedoch das für Arbeitnehmer geltende Arbeitszeitgesetz zu beachten. Mehr als zehn Stunden am Tag dürfen es nicht sein und auch der Zeitraum der Mehrarbeit ist begrenzt. Das Ansparen kann dementsprechend längere Zeit in Anspruch nehmen. Aus diesem Grund kann man versuchen, weitere Zeiten anzusparen, indem man etwa das Gehalt reduziert und auf die Auszahlung von Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld verzichtet. Außerdem lassen sich Urlaubstage und eine eventuell bereits vorhandene Überstundenzahl auf das Zeitwertkonto einbringen.

Lohnverzicht

Hier vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass der Beschäftigte zwar Vollzeit arbeitet, aber nur einen Teil seines Gehalts tatsächlich ausgezahlt bekommt. Den anderen Teil erhält er dann im Zeitraum des Sabbaticals. Zum Beispiel arbeitet ein Mitarbeiter Vollzeit, bekommt aber nur 75 Prozent seines Gehalts ausgezahlt. Läuft dieses Arbeitszeitmodell über drei Jahre, kann der Mitarbeiter bei gleichem Lohn im vierten Jahr pausieren. Auch hier bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen, sodass der Mitarbeiter während der Auszeit versichert ist.

Wie das Sabbatical finanzieren

Verlässliche Zahlen oder Studien zu den durchschnittlichen Kosten eines Sabbaticals gibt es im Internet leider nicht. Nach Recherchen und aus Berichten von Menschen die bereits diese Art der Auszeit eingelegt haben, kann man mit durchschnittlichen Kosten von 15.000 bis 30.000 Euro für ein Jahr rechnen.

Grundsätzlich gilt: Das Sabbatical muss zu Ihnen und Ihrem persönlichen Lebenslauf passen. Damit sich die Investition lohnt, sollte das Hauptziel der Berufspause immer die persönliche Entwicklung sein. Nicht, weil das Sabbatical gerade schick und modern ist, sondern weil es Sie selbst in irgendeiner Form weiterbringt, inspiriert oder motiviert.

Folgende weitere Möglichkeiten bestehen neben der ruhenden Erwerbstätigkeit, um sich seine Auszeit vom Job zu finanzieren:

Rücklagen

Da meistens dem Sabbatical eine längere Phase der Planung und Vorbereitung vorausgeht bietet es sich an, diese zu nutzen um finanzielle Rücklagen zu bilden. Diese ermöglichen, das Sabbatical vollständig als Auszeit nutzen zu können.

Work and travel

Wenn die Bildung von Rücklagen nicht so ohne weiteres möglich ist bietet die „Work and Travel“- Option eine Möglichkeit, um sich während des Sabbaticals finanziell abzusichern. Hier werden z.B. in der Landwirtschaft Helfertätigkeiten ausgeübt und ein entsprechender Lohn gezahlt. Work and travel ist eine gute Möglichkeit, um Land und Leute hautnah und authentisch kennen zu lernen und um die Kultur im ausländischen Alltag zu erleben.

Work & Travel im Sabbatical

Aufbau Selbstständigkeit

Viele nutzen das Sabbatical auch dazu sich den Wunsch einer Selbstständigkeit zu erfüllen.

Hier kann bewusst entschieden werden: Was macht mir Freude, wie und mit wem möchte ich in Zukunft arbeiten und welche Werte möchte ich im Rahmen meiner Arbeit verwirklicht wissen.

Untervermietung

Wenn im Rahmen einer längeren Reise oder Auslandsaufenthaltes das bisher bewohnte Appartement leer steht bietet es sich an dieses unterzuvermieten. Auch so lässt sich die Reiskasse aufbessern.

Was muss ich bei meiner Auszeit noch beachten – und bin ich während des Sabbaticals eigentlich versichert?

Egal welches Modell am Ende passt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten sich zuvor ganz genau überlegen, wie das Sabbatical abläuft. Wer vertritt den Mitarbeiter? Wann geht’s los, wann endet es? Was passiert, wenn der Mitarbeiter in der Zeit krank wird? Kann er danach genau dort wieder einsteigen, wo er aufgehört hat? Fragen über Fragen, die Chef und Mitarbeiter individuell beantworten müssen. Da es keine gesetzliche Regelung gibt, müssen alle Vereinbarungen unbedingt gut dokumentiert sein. Das heißt, es braucht immer einen Änderungsvertrag beziehungsweise eine Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Es sei denn es gibt bereits im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsvereinbarung oder im Tarifvertrag eine Sabbaticalregelung.

Es klang oben schon im Rahmen der verschiedenen Sabbatical-Modelle durch: Falls die berufliche Auszeit mit einer Gehaltsfortzahlung verbunden ist – zum Beispiel, weil zuvor Zeit- oder Geldguthaben angespart wurde – ist das Sabbatical automatisch sozialversichert. Dies gilt auch bei unbezahltem Sonderurlaub von maximal einem Monat. Damit Sie sozialversichert bleiben, müssen allerdings trotzdem ein paar Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Die Zeit- oder Geldguthaben („Wertgutvereinbarung“) müssen schriftlich festgehalten werden.
  • Das Guthaben dient ausschließlich dem vereinbarten Zweck des Sabbaticals. Eine Freistellung als allgemeine, flexible Arbeitszeitgestaltung ist ausgeschlossen.
  • Die Auszahlung der Guthaben erfolgt ausschließlich im Zeitraum der vereinbarten Freistellung und übersteigt 450 Euro.

Falls der Arbeitsvertrag während des Sabbaticals hingegen stillgelegt wird, gibt es noch eine einmonatige Nachversicherungsfrist. Danach muss sich der Mitarbeiter selbst kranken- und rentenversichern.

Rückkehr in den Job

Als Mitarbeiter hat man erst einmal keine Garantie dafür, in der Position weitermachen zu können, aus der man in das Sabbatical gestartet ist. Ausnahme davon ist es haben sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber genau darüber im Vorfeld geeinigt. Möglich ist auch die Absprache über den Wechsel auf eine bestimmte neue Position im Unternehmen. Das macht vor allem dann Sinn, wenn der Mitarbeiter im Unternehmen gehalten werden soll. Und in Zeiten des Fachkräftemangels, in der die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die wertvollste Ressource eines Unternehmens sind, sollte Mitarbeiterbindung das Ziel von langfristig denkenden Unternehmen sein.

Denn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die aus einem Sabbatical wieder in den Beruf zurückkehren, bringen nicht nur frische Inspirationen und neuen Input mit in das Tagesgeschäft und sind nach der längeren Auszeit entsprechend motiviert. Sondern sie schauen mit einem Blick von außen auf die tägliche Routine und sehen so oft Möglichkeiten, die Abläufe in Unternehmen neu und effizienter zu gestalten. Und haben sie sich einmal für die Rückkehr in das Unternehmen entschieden, sind sie loyale Kolleginnen und Kollegen, da sie eine bewusste Entscheidung für ihre Tätigkeit getroffen haben. So wird das Sabbatical zu einer Win-win-Situation für den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber.

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