Urlaubsrechner

Urlaubsanspruch bei Teilzeit und unterjährigem Eintritt berechnen

Urlaubsanspruch berechnen

...bei Teilzeit

Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Für Angestellte, die in Vollzeit arbeiten, gelten recht einfache Angaben zum gesetzlichen Urlaubsanspruch. 

Laut §3 BUrlG beträgt der jährliche Urlaub mindestens 24 Werktage. Wichtig ist es an dieser Stelle zu wissen, dass Werktage alle Kalenderage sind, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind! Somit gilt dieser "Mindest-Urlaubsanspruch" bei einer 6-Tage-Woche.

Bei einer 5-Tage-Woche wird der gesetzliche Urlaubsanspruch anteilig auf 5 Arbeitstage angerechnet. Die Formel lautet:

Nominaler Urlaubsanspruch dividiert durch Anzahl der Arbeitstage pro Woche multipliziert mit der Anzahl der tatsächlichen Anzahl an Arbeitstagen.
Oder in unserem Beispiel 24 (Urlaubstage) / 6 * 5 = 20 Urlaubstage

Das heißt, dass bei einer 5-Tage-Woche der gesetzliche Mindestanspruch bei 20 Urlaubstagen liegt.

Der Urlaubsrechner bzw. Teilzeitrechner von ShiftJuggler soll Ihnen helfen, die zustehenden Urlaubstage auf Basis der o.g. Formel für Teilzeitbeschäftigte zu berechnen.

Urlaubsrechner für Teilzeitkräfte

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Berechnung

...bei unterjährigem Eintritt

Unterjähriger Eintritt

Nicht immer beginnt ein Arbeitsverhältnis am 01. Januar oder endet am 31.12. eines Jahres.
Wie berechnet sich aber dann der Anspruch, wenn ein Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr beginnt oder endet?

Der Urlaubsanspruch bei unterjährigem Eintritt berechnet sich ebenfalls anteilig. Beginnt ein Arbeitsverhälntis also z.B. am 01.07. (also genau nach der ersten Hälfte des Jahres, wird auch der Urlaubsanspruch halbiert.)

Die Formel lautet: Gesamturlaubsanspruch / 12 Monate * Anzahl der tatsächlichen Arbeitsmonate.

Pro Monat, in dem ein Arbeitsverhältnis besteht, steht dem Mitarbeiter also 1/12 des Jahres-Urlaubsanspruches zu.

Mit diesem Rechner können Sie natürlich auch den anteiligen Urlaubsanspruch bei Kündigungen berechnen.

 

Urlaubsrechner bei unterjährigem Ein-/Austritt

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Wartezeit auf Urlaubsanspruch

Urlaubsanspruch und Wartezeit

Der volle Urlaubsanspruch wird laut §4 BUrlG nach dem 6-monatigen Bestehen eines Arbeitsvertrages erworben.

Bevor also diese 6 Monate abgelaufen sind, hat man jedoch einen anteiligen Urlaubsanspruch in Höhe 1/12 des Jahresanspruchs (siehe Urlaubsrechner bei unterjährigem Eintritt).
Das selbe gilt, wenn Sie vor Ablauf der Wartezeit wieder aus dem Unternehmen ausscheiden. Auch hier steht dem Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch von einem zwölftel des Jahres-Urlaubsanspruches zu.

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