Für Angestellte, die in Vollzeit arbeiten, gelten recht einfache Angaben zum gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Laut §3 BUrlG beträgt der jährliche Urlaub mindestens 24 Werktage. Wichtig ist es an dieser Stelle zu wissen, dass Werktage alle Kalenderage sind, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind! Somit gilt dieser "Mindest-Urlaubsanspruch" bei einer 6-Tage-Woche.
Bei einer 5-Tage-Woche wird der gesetzliche Urlaubsanspruch anteilig auf 5 Arbeitstage angerechnet. Die Formel lautet:
Nominaler Urlaubsanspruch dividiert durch Anzahl der Arbeitstage pro Woche multipliziert mit der Anzahl der tatsächlichen Anzahl an Arbeitstagen.
Oder in unserem Beispiel 24 (Urlaubstage) / 6 * 5 = 20 Urlaubstage
Das heißt, dass bei einer 5-Tage-Woche der gesetzliche Mindestanspruch bei 20 Urlaubstagen liegt.
Der Urlaubsrechner bzw. Teilzeitrechner von ShiftJuggler soll Ihnen helfen, die zustehenden Urlaubstage auf Basis der o.g. Formel für Teilzeitbeschäftigte zu berechnen.