Der Minijob

So flexibel wie Du

Minijobs

Neben der klassischen Vollzeitstelle gibt es noch viele andere Arten der Beschäftigung. Am bekanntesten unter den Teilzeitstellen ist der 520-Euro- oder umgangssprachlich: der Minijob.
Doch was bedeutet das eigentlich genau und heißt Minijob auch gleichzeitig Mini-Rechte?

Grundsätzlich darf jeder auf 520-Euro-Basis arbeiten, der in Deutschland seinen Wohnsitz hat und eine entsprechende Arbeitserlaubnis besitzt.

Grundlagen und Grenzen eines 450-Euro-Jobs

Ein Minijob oder umgangssprachlich 520-Euro-Job liegt dann vor, wenn das regelmäßige Entgelt 520 Euro im Monat bzw. 6240,00 Euro im Jahr nicht übersteigt. Du bist dann grundsätzlich normal in Teilzeit beschäftigt, aber nicht verpflichtet, in vollem Umfang in die sozialen Sicherungssysteme einzuzahlen.

Heißt im Klartext: Wer einen Minijob hat, darf bis zu 520 Euro verdienen, ohne darauf Steuern zahlen zu müssen. Abgaben für Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung fallen ebenso nicht an. Und auch Beiträge in die Rentenkasse müssen vom Arbeitnehmer nicht, können aber freiwillig geleistet werden.

Minijobs und Mindestlohn

Wer in einem 520-Euro-Job arbeitet hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn.
Dieser beträgt seit dem 1. Oktober 2022 12,00 Euro. Das heißt, dass Minijobber pro Monat höchstens 43,333 Stunden (12,00 Euro x 43,333 = 520,00 Euro) arbeiten können, um die Höchstgrenze von 520 Euro nicht zu überschreiten.
Zu beachten ist, dass wenn der Mindestlohn weiter erhöht wird, sich die höchstmögliche monatliche Arbeitszeit entsprechend verringert.

Sozialabgaben & Steuern

Dein Arbeitgeber ist verpflichtet, jede geringfügige Beschäftigung bei der Sozialversicherung zu melden. Hierbei ist die Minijob-Zentrale zuständig, die bei der Deutschen Rentenversicherung angesiedelt ist. Darüber hinaus müssen Minijobber durch ihren Arbeitgeber stets bei der Unfallversicherung gemeldet werden. Letztlich muss ein Arbeitgeber aufgrund der Beschäftigung eines Minijobbers ebenfalls die Umlagen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz tragen. Folgende Umlagen können zum Beispiel aufgrund der Beschäftigung anfallen:

  • 13 % Krankenversicherung
  • 15 % Rentenversicherung
  • 2 % Kirchensteuerpauschale

Wenn Du zwei Minijobs hast, in denen Du jeweils 520 Euro verdienst,  fällst Du nicht mehr unter die Grenze der Geringfügigkeit und wirst automatisch steuer- und abgabenpflichtig. Nur wenn Du mit beiden Jobs insgesamt nicht mehr als 520 Euro verdienst, fällst Du noch in den Bereich der geringfügigen Beschäftigung.

Ein Minijob hat einen entscheidenden Vorteil: Das Bruttogehalt ist oft gleich dem Nettoverdienst. Du musst keine Steuern und Abgaben leisten und wirst genau für die Stunden bezahlt, die Du im Monat gearbeitet hast.

Auf der anderen Seite hast Du bei einem 520-Euro-Job kein Anrecht auf Sozialleistungen, weder auf Arbeitslosengeld noch auf Kurzarbeitergeld. Wenn Du Deinen Minijob verlieren solltest, hast Du aber natürlich Anspruch auf Grundsicherung.

Urlaubsanspruch beim Minijob

In Deinem Minijob hast Du die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte. Das bedeutet, dass Du Anspruch auf anteiligen Urlaub und, wenn vertraglich vereinbart, Anspruch auf anteiliges Urlaubs- und Weihnachtsgeld hast. Auch die gesetzliche Kündigungsfrist  von vier Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende gilt für geringfügige Beschäftigungen.
Heißt für Dich, selbst in Krisenzeiten können Minijobber nicht einfach von heute auf morgen entlassen werden.

Wenn Du also neben dem Studium eine Beschäftigung suchst, die sich mit Deinem Uni-Alltag gut vereinbaren lässt oder in ein neues Berufsfeld einsteigen möchtest, bietet ein Minijob hierfür eine gute Möglichkeit.

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