Wir entwickeln ShiftJuggler regelmäßig weiter und bemühen uns, die Wünsche und Anregungen unserer Kunden dabei zu berücksichtigen.
Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen zu den Updates für Sie zusammengefasst.
Wir entwickeln ShiftJuggler regelmäßig weiter und bemühen uns, die Wünsche und Anregungen unserer Kunden dabei zu berücksichtigen.
Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Informationen zu den Updates für Sie zusammengefasst.
Neues in Version 1.56
- 2-Faktor-Authentifizierung für Administratoren (und Planer)
- Sortierung von Abwesenheitsanfragen auf dem Dashboard
- Bugfixes, kleinere Änderungen und Optimierungen
Neues in Version 1.55
- Anpassung von CSV-Dateien in zwei Reports
- Anmerkungen aus der Zeiterfassung in zwei Reports
- Info, wer eine Schicht zuletzt veröffentlicht hat
- Neues Reportprofil "Arbeitszeit monatlich"
- Bugfixes, kleinere Änderungen und Optimierungen
Neues in Version 1.54
- Unveröffentlichte Schichten in Arbeitszeitkonten der Mitarbeitenden
- Bugfixes, kleinere Änderungen und Optimierungen
Neues in Version 1.53
- Eigene Zeitfelder in Auswertungen
- Datum der letzten Veröffentlichung
- Option "Feiertge im Arbeitszeitkonto anrechnen"
Neues in Version 1.52
- Dashboard runderneuert und erweitert
- Box “Übertrag Gutstunden“ ins Arbeitszeitkonto umgezogen
- Einstellungen/Regeln überarbeitet
- Report „Überstunden tagesgenau“ überarbeitet
- Spalte Resturlaub im Arbeitszeitkonto ergänzt
- Excel-Export für Mitarbeiterdaten & einige Reportprofile
- Zuschläge: Neue Option „Nicht an Feiertagen“
- Filter nach Ein-/Austrittsdatum in Mitarbeiterverwaltung
- Unternehmensname ändern
- Feiertage für 2023
- Schichten anbieten Funktion überarbeitet
Dann lassen Sie sie uns wissen! Wir entwickeln unser Dienstplan-Programm stetig weiter.
...weil sicher einfach besser ist!
Durchgängige abgesicherte Datenübertragung über eine bis zu 256-bit verschlüsselte SSL-Verbindung.
Damit ist auch bei mobilen Nutzungsszenarien ein sicherer Zugriff auf die Dienstplan-Software gewährleistet
Das Arbeitszeitkonto zeigt Ihnen alle Arbeits- und Abwesenheitszeiten in einer Jahresübersicht.
Hier werden Soll-, Plan- und Ist-Zeiten verglichen und Überstunden berechnet.
Im Arbeitszeitkonto können Sie auch Überstunden verbuchen und Änderungen am Urlaubskonto (gewähren von Sonderurlaub, oder herausbuchen von verfallenen Urlaubstagen) vornehmen.
So lassen sich auch flexible Arbeitszeitmodelle optimal abbilden!
Der Lizenznehmer plant den zeitlich befristeten Einsatz von Softwareprodukten des Lizenzgebers in seinem Unternehmen. Der Lizenzgeber gewährt daher dem Lizenznehmer auf der Grundlage dieses Vertrags für einen begrenzten Zeitraum den Gebrauch seines Softwareprodukts „ShiftJuggler“ in Form des Application Service Providing und überlässt dem Lizenznehmer hierzu den Fernzugang zur Software in ihrer jeweils aktuellsten Version.
(1) „Software“ ist Computerprogramm „ShiftJuggler“ im Objektcode inklusive der zugehörigen Dokumentation in deutscher Sprache.
(2) „Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.
(1) Verträge mit dem Lizenzgeber kommen auf der Webseite www.shiftjuggler.com wie folgt zustande. Die vom Lizenzgeber auf der Webseite abgebildeten Modelle stellen im Rechtssinne Angebote dar. Wählt der Lizenznehmer eines der Angebote aus und bestätigt nach Eingabe der erforderlichen Daten mittels der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ die Auswahl, kommt ein Vertrag über das vom Lizenznehmer gewählte Angebot zustande.
(2) Der Lizenznehmer kann Eingabefehler vor Abgabe seiner Willenserklärung jederzeit berichtigen. Die Eingabefelder lassen sich mit Tastatur sowie den weiteren Eingabegeräten ansteuern. Vorherige Eingaben können gelöscht und verändert werden.
(3) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auch nach dem Vertragsschluss gespeichert und sind dem Lizenznehmer über sein Konto im Bereich „Vertrag“ zugänglich. Der Lizenznehmer kann die weiteren Daten seines Vertrags ebenfalls jederzeit über sein Konto im Bereich „Vertrag“ einsehen.
(1) Gegenstand dieses Vertrags ist die auf die Vertragslaufzeit befristete Überlassung des Zugriffs auf die Software nebst Einräumung der zu deren vertragsgemäßen Nutzung erforderlichen Rechte nach Maßgabe von § 3.
(2) Die Angebote des Lizenzgebers richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Unternehmer ist demnach eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
(3) Der Lizenzgeber stellt dem Lizenznehmer die Software auf einem vom Lizenzgeber betriebenen Server zum Abruf bereit. Der Lizenznehmer kann die Software auf diesem Server unter Verwendung eines Fernzugangs nutzen. Der Lizenzgeber übermittelt dem Lizenznehmer die hierfür erforderlichen Zugangsdaten.
(4) Der Leistungsumfang der zur Verfügung gestellten Software ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung sowie der zugehörigen Dokumentation.
(5) Sämtlicher Datentransfer zwischen Lizenznehmer und den Servern des Lizenzgebers im Rahmen der Anwendung der Software erfolgt unter Verwendung einer SSL-Verschlüsselung.
(6) Installations- und Konfigurationsleistungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrags, können aber zwischen den Parteien vergütungspflichtig gesondert vereinbart werden.
(7) Umfang und Intervalle von eventuell geschuldeten Datensicherungen durch den Lizenzgeber ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(8) Die Software wird am Routerausgang des Rechenzentrums des Lizenzgebers bereitgestellt.
(9) Die Anwendungsdaten werden vom Lizenzgeber nach Vertragsende weitere 30 Tage gespeichert, ohne dass noch Datensicherungen erfolgen. Nach Ablauf dieser 30 Tage werden die Daten vom Lizenzgeber gelöscht. Der Lizenznehmer kann den Export der Daten in einem maschinenlesbaren Format vergütungspflichtig beauftragen.
(10) Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung einer Software die Möglichkeit eines Up- oder Downgrades ergibt, kann der Lizenznehmer unter Beachtung der weiteren unter § 6 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Rahmenbedingungen und mit den dort genannten Rechtsfolgen eine entsprechende Vertragsänderung einseitig herbeiführen.
(1) Der Lizenznehmer erhält das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Laufzeit des Mietvertrags beschränkte, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht zur Nutzung der Software auf dem Server des Lizenzgebers. Die vertragsgemäße Nutzung umfasst das Laden, Anzeigen und Ablaufenlassen der angebotenen Software.
(2) Über die in den Abs 1 und 2 genannten Fälle hinaus ist der Lizenznehmer nicht zur Vervielfältigung der Software berechtigt.
(3) Ist der Lizenznehmer eine natürliche Person, so nutzt er die Software selbst als Hauptnutzer. Handelt es sich bei dem Lizenznehmer um eine juristische Person oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist eine unbeschränkt geschäftsfähige und vertretungsberechtigte natürliche Person als Hauptnutzer anzugeben. Der Lizenznehmer hat dem Lizenzgeber einen schriftlichen Nachweis über dessen Vertretungsberechtigung zukommen zu lassen.
(4) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, eine Kopie der Software Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es ihm nicht gestattet, die Software zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Software öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.
(5) Verstößt der Lizenznehmer gegen eine der vorstehenden Bestimmungen, werden sämtliche im Rahmen dieses Vertrags erteilten Nutzungsrechte sofort unwirksam und fallen automatisch an den Lizenzgeber zurück. In diesem Fall hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software unverzüglich und vollständig einzustellen, sämtliche auf seinen Systemen installierten Kopien der Software zu löschen sowie die gegebenenfalls erstellte Sicherungskopie zu löschen oder dem Lizenzgeber auszuhändigen.
(1) Der Lizenzgeber sichert zu, dass die Software inklusive der Anwendungsdaten eine Verfügbarkeit von 99,8 Prozent im jährlichen Mittel aufweist.
(2) Der Lizenzgeber wird den Lizenznehmer so früh wie möglich über Zeiten geplanter Nichtverfügbarkeit der Software unterrichten.
(3) Im Falle des Vorliegens höherer Gewalt besteht keine Verpflichtung des Lizenzgebers zur Erfüllung der vertraglichen Leistung, soweit dies bedingt durch den Einfluss der höheren Gewalt nicht möglich ist. Diese Zeiten bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeitszeiten gemäß Absatz 1 außer Betracht.
(1) Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bestätigung per E-Mail durch den Lizenzgeber und läuft zunächst für die Dauer eines kostenlosen Probezeitraums von 30 Tagen. Jeder Lizenznehmer hat nur einmal einen Anspruch auf diese Probezeit. Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf dieser 30 Tage und bedarf keiner Kündigung durch den Lizenznehmer.
(2) Verlängert der Lizenznehmer den Vertrag über die Probezeit hinaus, so kann der Lizenznehmer zwischen einem Vertrag mit einer Laufzeit von einem Monat und einem Vertrag mit einer Laufzeit von einem Jahr wählen. Die Entscheidung trifft der Lizenznehmer über die Auswahl zur Zahlungsweise (monatlich/jährlich), die mit der Vertragslaufzeit gekoppelt ist. Der Vertrag kann bei monatlicher Zahlungsweise von jeder Partei jederzeit zum Ende jedes Vertragsmonats gekündigt werden. Bei jährlicher Zahlungsweise kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des Vertragsjahres gekündigt werden.
(3) Der Lizenznehmer hat die jederzeit die Möglichkeit, ein Downgrade des Vertrags durchzuführen, sofern er nicht bereits die günstigste Vertragsvariante vereinbart hat. Wählt der Lizenznehmer die Option eines Downgrades, so läuft der Vertrag in der bisherigen Variante je nach Zahlungsweise bis zum Ende des Vertragsmonats oder des Vertragsjahres. Danach wird der Vertrag im neuen kostengünstigeren Tarif fortgeführt.
(4) Ebenso steht dem Lizenznehmer frei, jederzeit ein Upgrade durchzuführen. Der Lizenznehmer hat in diesem Fall die Wahl, ob das Upgrade sofort oder erst nach Ende des laufenden Vertragsmonats beziehungsweise des laufenden Vertragsjahres durchgeführt werden soll. Wünscht der Lizenznehmer ein sofortiges Upgrade, so erhält er eine Gutschrift über den sich aus der restlichen Vertragslaufzeit ergebenden Lizenzgebühren. Es kommt ein Vertrag im neuen Tarif mit neuer Vertragslaufzeit zustande.
(5) Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
(6) Der Mietvertrag kann darüber hinaus von jeder Partei ohne Einhaltung einer Frist aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden. Ein wichtiger Grund, der den Lizenzgeber zur Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn der Lizenznehmer Nutzungsrechte des Lizenzgebers dadurch verletzt, dass er die Software über das nach diesem Vertrag gestattet Maß hinaus nutzt und die Verletzung auf eine Abmahnung des Lizenzgebers hin nicht innerhalb angemessener Frist abstellt. Ein wichtiger Grund liegt weiterhin vor, wenn der Lizenznehmer mit der Entrichtung der Vergütung für einen Zeitraum von zwei Monaten oder in einer Gesamthöhe für zwei Monate in Verzug ist. Ein weiterer wichtiger Grund ist gegeben, falls der Lizenznehmer trotz eines entsprechenden Hinweises weiterhin oder wiederholt schuldhaft die Regelungen unter § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verletzt.
(1) Die ersten 30 Tage nach Vertragsschluss gelten als kostenfreier Probezeitraum.
(2) Die Preise ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.
(3) Der Lizenznehmer hat die Wahl zwischen monatlicher oder jährlicher Zahlungsweise. Die Lizenzgebühren sind unabhängig vom Zahlungsintervall nach Ablauf der Probezeit sofort fällig.
(4) Gibt bei einer Kreditkartenzahlung das ausstellende Institut für die verwendete Kreditkarte oder bei Lastschrifteinzug das kontoführende Institut die Belastung für den Ausgleich der Forderung des Lizenzgebers aus vom Lizenznehmer zu vertretenden Gründen zurück, so ist dieser dem Lizenzgeber zur Erstattung des aus diesem Vorgang entstandenen Schadens verpflichtet
(1) Der Lizenznehmer verpflichtet sich sicherzustellen, dass die Software ausschließlich durch den Lizenznehmer oder durch die von diesem autorisierten Nutzer erfolgt. Der Lizenznehmer haftet für die Folgen der Nutzung, die unter Verwendung seines Accounts ausgeführt wird.
(2) Der Lizenznehmer stellt weiterhin sicher, dass die Software nicht zur Verbreitung von rechtswidrigen, insbesondere gewaltverherrlichenden, rassistischen, pornografischen, gegen das Jugendschutzgesetz verstoßenden oder anderweitig diskriminierenden Inhalten genutzt wird.
(3) Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegen den Lizenzgeber wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Lizenznehmer zu verantwortende Inhalte geltend machen. Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber ferner von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte wegen Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste des Lizenzgebers durch den Lizenznehmer gelten machen. Der Lizenznehmer übernimmt alle dem Lizenzgeber auf Grund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weiteren Rechte sowie eventuelle Schadensersatzansprüche des Lizenzgebers bleiben unberührt. Die vorstehenden Pflichten gelten nicht, wenn der Lizenznehmer die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
(4) Der Lizenznehmer sichert zu, dass er für den Fall der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten die Einwilligung des Betroffenen eingeholt hat, soweit dies nach den jeweils anzuwendenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen erforderlich ist. Der Lizenznehmer stellt den Lizenzgeber entsprechend der Regelung in Absatz 2 von Ansprüchen Dritter frei, die aus eventuellen Verstößen resultieren.
(5) Der Lizenznehmer versichert, alle sich aus dem Vertrag sowie den weiteren Bedingungen ergebenden Pflichten und Obliegenheiten zu erfüllen, insbesondere
a) die Nutzer zu verpflichten, die für diese geltenden Bestimmungen dieses Vertrages einzuhalten,
b) keinen unbefugten Datentransfer von Servern des Lizenzgebers zu veranlassen,
c) nicht in den Ablauf einer vom Lizenzgeber betriebenen Software einzugreifen,
d) eine vom Lizenzgeber gegebenenfalls zur Verfügung gestellte Nachrichtenfunktion nicht rechtswidrig für den Versand von Nachrichten und Informationen an Dritte zu Werbezwecken nutzen,
e) bei der Übermittlung Daten auf den Server des Lizenzgebers keine Rechte Dritter verletzt werden,
f) die Einwilligung des jeweils Betroffenen einholen, soweit personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden und eine Einwilligung erforderlich ist,
g) Daten vor der Übermittlung an den Lizenzgeber mit einer aktuellen Software auf Viren zu prüfen,
h) Mängel dem Lizenzgeber unverzüglich anzuzeigen.
(6) Im Falle des Vertragsendes hat der Lizenznehmer die Nutzung der Software aufzugeben und sämtliche gegebenenfalls installierten Kopien des Programms von seinen Rechnern zu entfernen sowie erstellte Sicherungskopien dem Lizenzgeber nach dessen Wahl unverzüglich zurückzugeben oder diese zu zerstören.
(1) Der Lizenzgeber leistet Gewähr für die Aufrechterhaltung der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit der Software während der Vertragslaufzeit sowie dafür, dass einer vertragsgemäßen Nutzung der Software keine Rechte Dritter entgegenstehen. Der Lizenzgeber wird auftretende Sach- und Rechtsmängel an der Mietsache in angemessener Zeit beseitigen.
(2) Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber Mängel der Software nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände.
Der Lizenzgeber haftet für Schäden des Lizenznehmers, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Lizenzgebers entstehen, sowie für Schäden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und für Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt. Dies gilt auch für Schäden, die durch Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter des Lizenzgebers verursacht werden. Soweit der Lizenzgeber nicht aufgrund einer übernommenen Garantie haftet, ist die Haftung für Schadensersatzansprüche ansonsten wie folgt beschränkt: Für einfach fahrlässig verursachte Schäden haftet der Lizenzgeber nur, soweit diese auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner vertrauen durfte. Die Haftung des Lizenzgebers für einfache Fahrlässigkeit nach dieser Regelung ist auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter des Lizenzgebers.
(1) Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Diese Verpflichtung besteht für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.
(2) Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,
a) die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
b) die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offen gelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.
(3) Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offen legen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
(1) Der Lizenznehmer darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers auf Dritte übertragen.
(2) Eine Aufrechnung gegenüber dem Lizenzgeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen statthaft.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Elektronische Dokumente in Textform erfüllen das Schriftformerfordernis nicht.
(4) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung.
(5) Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden.
(6) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand sind Berlin, sofern der Lizenznehmer Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen grundsätzlich nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine solche zu finden, die dem Vertragsziel rechtlich und wirtschaftlich am ehesten gerecht wird.
(8) Sämtliche in diesem Vertrag in Bezug genommene Anlagen sind Vertragsbestandteil.
Angaben gemäß § 5 TMG:
SSH Online-Services UG (haftungsbeschränkt)
Boxhagener Straße 18
10245 Berlin
Vertreten durch den
Geschäftsführer Guido Schmierer
Telefon: 030 / 322 95 25 70
Telefax: 030 / 322 95 25 79
E-Mail: Please enable Javascript
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg
Registernummer: HRB 151012 B
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE290069261
Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV:
Guido Schmierer
Boxhagener Straße 18
10245 Berlin
Bilder und Grafiken:
© sdoelle - Fotolia.com
© DDRockstar - Fotolia.com
© Daniel Ernst - Fotolia.com
© Picture-Factory - Fotolia.com
© Taiga - Fotolia.com
© olly - Fotolia.com
© fotogestoeber
© Peter Atkins - Fotolia.com
© vschlichting - Fotolia.com
© yurolaitsalbert - Fotolia.com
© Kadmy
© Marco2811
© Grafvision
© andrea lehmkuhl
Rechtliche Beratung:
Den sensiblen und verantwortungsvollen Umgang mit Ihren persönlichen Daten nehmen wir bei der SSH Online-Services UG (haftungsbeschränkt) sehr ernst. Wir achten die Persönlichkeitsrechte unserer Nutzer. Personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und nutzen wir ausschließlich, soweit dies für den Betrieb und die Funktionalität der Webseite erforderlich ist. Ihre Daten werden weder für Werbung noch für sonstige gewerbliche Zwecke verwendet.
Diese Erklärung verschafft Ihnen einen Überblick darüber, welche Art von Daten auf unserer Webseite in welchem Umfang und zu welchem Zweck erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Außerdem erfahren Sie, ob und in welchem Umfang diese Daten an Dritte weitergegeben werden.
Mit Ihrer Zustimmung zu dieser Datenschutzerklärung erklären Sie sich gegenüber der SSH Online-Services UG (haftungsbeschränkt) mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten in der im Folgenden beschriebenen Weise sowie unter Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), einverstanden. Sie erklären hiermit ausdrücklich:
Ich stimme zu, dass die SSH Online-Services UG (haftungsbeschränkt) meine personenbezogenen Daten zum Betrieb der Webseite und zum Zwecke der Begründung, Durchführung und Abwicklung meines Nutzungsverhältnisses wie im Folgenden beschrieben erhebt, verarbeitet und nutzt.
Verantwortliche Stelle im Sinne der geltenden Datenschutzgesetze ist die SSH Online-Services UG (haftungsbeschränkt), Boxhagener Straße 18, 10245 Berlin.
Alle gespeicherten Daten werden auf Computersystemen abgelegt, die den Anforderungen des § 9 BDSG an die IT-Sicherheit und den Anforderungen der Anlage zu § 9 BDSG an Zutrittskontrolle, Zugangskontrolle, Zugriffskontrolle, Weitergabekontrolle, Eingabekontrolle, Auftragskontrolle, Verfügbarkeitskontrolle und Datentrennung genügen.
Diese Website benutzt Piwik, eine Open-Source-Software zur statistischen Auswertung der Besucherzugriffe. Piwik verwendet Cookies, die eine Analyse Ihrer Benutzung der Webseite ermöglichen. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden. Die auf diesem Weg generierten Informationen über Ihre Benutzung dieses Internetangebotes werden auf dem Server des Anbieters in Deutschland gespeichert. Die IP-Adresse wird unmittelbar nach der Verarbeitung und vor deren Speicherung anonymisiert. Sie haben die Möglichkeit, das Setzen der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software zu verhindern. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass Sie gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können.
Weiterhin werden Informationen zu dem von Ihnen verwendeten Browser (Typ und Version), zum verwendeten Betriebssystem, der zuvor besuchten Seite (Referrer), dem Namen des zugreifenden Rechners (Hostname/IP-Adresse) sowie Datum und Uhrzeit der Anfrage. Bei der IP-Adresse wird vor der Speicherung das letzte Bit anonymisiert. Die genannten Daten werden auch in den Logfiles (Protokolldateien) des Webservers gespeichert.
Diese Daten sind erforderlich, um die folgenden Funktionen der Webseite in Anspruch zu nehmen.
1. Registrierung
Für Benutzer, die sich registrieren, wird ein Benutzerprofil angelegt. Dazu werden während des Registrierungsprozesses Nachname, Vorname, Anschrift (bestehend aus Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Stadt, Land), Email-Adresse, ein Hash-Wert für das vom Benutzer frei wählbare Passwort, die öffentliche IP-Adresse und der Hostname des zugreifenden Computers, soweit erteilt, die Kenntnisnahme der AGB, die Einwilligung in diese Datenschutzerklärung sowie Datum und Uhrzeit der Registrierung gespeichert. Gibt der Benutzer freiwillig auch eine Telefonnummer oder ein Geburtsdatum an, so wird auch dieses zum Benutzerprofil gespeichert.
2. Anmeldung
Registrierte Benutzer können sich bei jedem Besuch mit ihrer Email-Adresse und ihrem Passwort bei der Webseite anmelden und danach erweiterte Funktionen in Anspruch nehmen. Jeder Anmeldevorgang wird mit Datum und Uhrzeit der Anmeldung gespeichert. Diese Daten werden mit dem Profil des Benutzers verknüpft. Bei der Anmeldung wird auf dem Computer des Mitglieds ein Cookie abgelegt, anhand dessen das Mitglied bei wiederholten Besuchen auf der Webseite erkannt und automatisch angemeldet wird. Meldet sich das Mitglied ab, wird das Cookie gelöscht. Nach Ablauf von einer Stunde wird das Cookie automatisch ungültig.
Die SSH Online-Services UG (haftungsbeschränkt) übermittelt grundsätzlich keine der von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten an Dritte. Allerdings kann die SSH Online-Services UG (haftungsbeschränkt) durch gesetzliche Bestimmung verpflichtet sein, personenbezogene Daten an staatliche Organe (z.B. die Polizei oder Staatsanwaltschaft) oder sonst berechtigte Dritte weiterzugeben. Für diesen Fall erklären Sie sich einverstanden, dass die SSH Online-Services UG (haftungsbeschränkt) den gesetzlichen Verpflichtungen in vollem Rahmen nachkommt und Ihre personenbezogenen Daten an die verantwortlichen staatlichen Organe oder sonstige berechtigte Dritte übergibt.
Alle Informationen über erhobene und verarbeitete personenbezogene Daten teilt die SSH Online-Services UG (haftungsbeschränkt) im Rahmen des gesetzlichen Auskunftsanspruchs gerne mit Ihnen. Wenden Sie sich dazu bitte schriftlich an die SSH Online-Services UG (haftungsbeschränkt), Boxhagener Straße 18, 10245 Berlin.
Alle vorstehenden Einwilligungen in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise gegenüber der SSH Online-Services UG (haftungsbeschränkt) widerrufen. Der Widerruf ist per Email an info@ssh-online-services.de oder schriftlich an die die SSH Online-Services UG (haftungsbeschränkt), Boxhagener Straße 18, 10245 Berlin zu richten.
Diese Website benutzt Piwik, eine Open-Source-Software zur statistischen Auswertung der Besucherzugriffe. Piwik verwendet sog. “Cookies”, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieses Internetangebotes werden auf dem Server des Anbieters in Deutschland gespeichert. Die IP-Adresse wird sofort nach der Verarbeitung und vor deren Speicherung anonymisiert. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können.
Weiterhin werden von einem Drittanbieter (Google-Websitestatistik) zu Optimierungszwecken unseres Internetangebots statistische Daten zur Websitenutzung ermittelt. Zu diesem Zweck wird von Google ein Tracking-Cookie in ihrem Browser gespeichert, dass sie aber auf Wunsch auch ablehnen können. Google versichert, dass darüber keine persönlichen Informationen von ihnen in irgendeiner Form verwendet oder gespeichert werden.