Urlaubsrechner
Jetzt ganz einfach den Urlaubsanspruch berechnen
Mit unserem Urlaubsrechner ermitteln Sie Ihren Anspruch bei Teilzeit und unterjährigem Eintritt
Jetzt ganz einfach den Urlaubsanspruch berechnen
Mit unserem Urlaubsrechner ermitteln Sie Ihren Anspruch bei Teilzeit und unterjährigem Eintritt
Hier erfahren Sie, wie viel Urlaub Ihnen zusteht, wenn Sie in Teilzeit arbeiten oder im Laufe des Jahres eingestellt werden.
Mit unserem benutzerfreundlichen Online Urlaubsrechner ermitteln Sie präzise Ihren individuellen Urlaubsanspruch.
Für Angestellte, die in Vollzeit arbeiten, gelten recht einfache Angaben zum gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Laut §3 BUrlG beträgt der jährliche Urlaub mindestens 24 Werktage.
Wichtig ist es an dieser Stelle zu wissen, dass Werktage alle Kalendertage sind, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind!
Somit gilt dieser „Mindest-Urlaubsanspruch“ bei einer 6-Tage-Woche.
Bei einer 5-Tage-Woche wird der gesetzliche Urlaubsanspruch also anteilig auf 5 Arbeitstage angerechnet.
Urlaubsanspruch berechnen
Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche bei Teilzeit wird durch 6 (Arbeitstage bei Vollzeit) dividiert.
Das Ergebnis wird mit dem Urlaubsanspruch bei Vollzeit, also 24 Urlaubstagen multipliziert.
In unserem Beispiel 5 / 6 * 24 = 20 Urlaubstage
Das heißt, dass bei einer 5-Tage-Woche der gesetzliche Mindestanspruch bei 20 Urlaubstagen liegt.
Der Urlaubsrechner bzw. Teilzeitrechner von ShiftJuggler berechnet die zustehenden Urlaubstage auf Basis der o.g. Formel für Teilzeitbeschäftigte.
Nicht immer beginnt ein Arbeitsverhältnis am 01. Januar oder endet am 31.12. eines Jahres.
Wie berechnen Sie dann den Anspruch, wenn Ihr Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr beginnt oder endet?
Den Urlaubsanspruch bei unterjährigem Eintritt berechnen Sie ebenfalls anteilig.
Beginnt ein Arbeitsverhältnis beispielsweise am 01. Juli (also genau nach der ersten Hälfte des Jahres, halbieren Sie auch den Urlaubsanspruch.)
Die Formel lautet: Gesamturlaubsanspruch / 12 Monate * Anzahl der tatsächlichen Arbeitsmonate.
Pro Monat, in dem ein Arbeitsverhältnis besteht, steht Ihnen also 1/12 des Jahres-Urlaubsanspruches zu.
Mit diesem Rechner berechnen Sie den anteiligen Urlaubsanspruch beispielsweise bei Kündigungen.
Nach § 5 II Bundesurlaubsgesetz (BurlG) runden Sie Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Tage auf.
Doch wie funktioniert das in der Praxis, und was sollten Sie beachten, wenn Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnen?
Testen Sie jetzt kostenlos und unverbindlich unseren Urlaubsplaner für 30 Tage.
Nach §4 BurlG erwerben Sie den vollen Urlaubsanspruch erst, wenn Ihr Arbeitsverhältnis seit 6 Monaten besteht.
Bevor also diese 6 Monate abgelaufen sind, haben Sie jedoch einen anteiligen Urlaubsanspruch in Höhe 1/12 des Jahresanspruchs (siehe Urlaubsrechner bei unterjährigem Eintritt).
Dasselbe gilt, wenn Sie vor Ablauf der Wartezeit wieder aus dem Unternehmen ausscheiden. Auch hier steht Ihnen als Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch von einem Zwölftel des Jahres-Urlaubsanspruches zu.
Der Urlaubsanspruch für jugendliche Arbeitnehmer ist übrigens in §19 JArbSchG geregelt und weicht von dem Anspruch volljähriger Arbeitnehmer ab.
Der Urlaubsanspruch beträgt hier abhängig vom Alter des Arbeitnehmers wie folgt:
Diese Angaben beziehen sich auf eine 6-Tage-Woche. Sollte eine andere Arbeitszeitregelung, wie eine 5-Tage-Woche, vorliegen, müssen Sie auch hier den Urlaubsanspruch entsprechend anteilig umrechnen.
Sie hätten gerne mehr Übersicht über Resturlaubsansprüche, Gutstunden und die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter?
Dann sollten Sie sich ShiftJuggler einmal genauer anschauen.
Hier verwalten Sie nicht nur Urlaube, sondern erstellen auch den Dienstplan online und erfassen die Arbeitszeiten Ihres Teams ganz unbürokratisch.
ShiftJuggler können Sie kostenlos und unverbindlich für 30 Tage testen.
Der Testzeitraum endet automatisch und muss nicht gekündigt werden.
Unter bestimmten Bedingungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub. Dieser Anspruch ist in § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt.
Sie haben Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn Sie persönliche Gründe an der Arbeit hindern. Das muss jedoch ohne eigenes Verschulden und vorübergehend der Fall sein.
Dieser Sonderurlaub wird für außergewöhnliche Ereignisse gewährt. Die genauen Regelungen hängen jedoch von Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblichen Vereinbarungen ab.
In einigen Fällen, z. B. für längere private Vorhaben, kann unbezahlter Sonderurlaub vereinbart werden.
Falls Sie neben dem Urlaubsanspruch auch interessieren sollte, wie Sie Ihren Stundenlohn berechnen, haben wir auch hier etwas für Sie.
Auf der Seite erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Stundenlohn berechnen und bieten einen Online Stundenlohnrechner an.