Urlaubsrechner

Urlaubsrechner

Jetzt ganz einfach den Urlaubsanspruch berechnen
Mit unserem Urlaubsrechner ermitteln Sie Ihren Anspruch bei Teilzeit und unterjährigem Eintritt

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Urlaubsanspruch berechnen

Hier erfahren Sie, wie viel Urlaub Ihnen zusteht, wenn Sie in Teilzeit arbeiten oder im Laufe des Jahres eingestellt werden.
Mit unserem benutzerfreundlichen Online Urlaubsrechner ermitteln Sie präzise Ihren individuellen Urlaubsanspruch.

  • Unsere Rechner berücksichtigen unterschiedliche Teilzeitmodelle und Einstiegszeitpunkte und berechnen maßgeschneidert Ihren Urlaubsanspruch.
  • Wir erklären, wie sich Ihre Arbeitszeit und Ihr Eintrittsdatum auf Ihren Urlaubsanspruch auswirken.
  • Für anteilige Ansprüche informieren wir Sie, wie Sie Urlaubstage runden.
  • Sie erhalten einen klaren Überblick über Ihren zukünftigen Urlaubsanspruch.

So einfach berechnen
Sie ihren Urlaub

Für Angestellte, die in Vollzeit arbeiten, gelten recht einfache Angaben zum gesetzlichen Urlaubsanspruch.

Laut §3 BUrlG beträgt der jährliche Urlaub mindestens 24 Werktage.
Wichtig ist es an dieser Stelle zu wissen, dass Werktage alle Kalendertage sind, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind!
Somit gilt dieser „Mindest-Urlaubsanspruch“ bei einer 6-Tage-Woche.

Bei einer 5-Tage-Woche wird der gesetzliche Urlaubsanspruch also anteilig auf 5 Arbeitstage angerechnet.

Urlaubsanspruch berechnen (Formel)

Hier ist die Formel

Urlaubsanspruch berechnen

Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche bei Teilzeit wird durch 6 (Arbeitstage bei Vollzeit) dividiert.
Das Ergebnis wird mit dem Urlaubsanspruch bei Vollzeit, also 24 Urlaubstagen multipliziert.

In unserem Beispiel 5 / 6 * 24 = 20 Urlaubstage

Das heißt, dass bei einer 5-Tage-Woche der gesetzliche Mindestanspruch bei 20 Urlaubstagen liegt.

Der Urlaubsrechner bzw. Teilzeitrechner von ShiftJuggler berechnet die zustehenden Urlaubstage auf Basis der o.g. Formel für Teilzeitbeschäftigte.

Urlaubsrechner für
Teilzeitkräfte



Urlaubsanspruch berechnen bei
unterjährigem Eintritt

Nicht immer beginnt ein Arbeitsverhältnis am 01. Januar oder endet am 31.12. eines Jahres.
Wie berechnen Sie dann den Anspruch, wenn Ihr Arbeitsverhältnis im laufenden Jahr beginnt oder endet?

Den Urlaubsanspruch bei unterjährigem Eintritt berechnen Sie ebenfalls anteilig.
Beginnt ein Arbeitsverhältnis beispielsweise am 01. Juli (also genau nach der ersten Hälfte des Jahres, halbieren Sie auch den Urlaubsanspruch.)

Die Formel lautet: Gesamturlaubsanspruch / 12 Monate * Anzahl der tatsächlichen Arbeitsmonate.

Pro Monat, in dem ein Arbeitsverhältnis besteht, steht Ihnen also 1/12 des Jahres-Urlaubsanspruches zu.

Mit diesem Rechner berechnen Sie den anteiligen Urlaubsanspruch beispielsweise bei Kündigungen.

 

Urlaubsrechner
unterjähriger Eintritt



So werden Urlaubstage gerundet

Nach § 5 II Bundesurlaubsgesetz (BurlG) runden Sie Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Tage auf.
Doch wie funktioniert das in der Praxis, und was sollten Sie beachten, wenn Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnen?

  • Wie genau wird gerundet?
    Haben Sie beispielsweise einen anteiligen Anspruch von 5,5 Urlaubstagen, runden Sie dies auf 6 Tage auf. Liegt der Bruchteil darunter (z. B. 5,4 Tage), bleibt es bei 5 Tagen.
  • Was passiert bei Teilzeit?
    Auch bei Teilzeit gelten dieselben Rundungsregeln. Der anteilige Urlaub wird berechnet, und Bruchteile ab 0,5 runden Sie ebenfalls auf.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Tarifverträge oder betriebliche Vereinbarungen weichen teilweise von dieser Regelung ab.
    In solchen Fällen ist die genaue Regelung im Vertrag entscheidend.
  • Warum ist die Rundung von Urlaubstagen wichtig?
    Die Rundung stellt sicher, dass Sie keinen Nachteil durch Bruchteile von Urlaubstagen erleiden.
    Sie erleichtert zudem die Planung für Sie und Ihren Arbeitgeber.

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Wartezeit auf Urlaubsanspruch

Nach §4 BurlG erwerben Sie den vollen Urlaubsanspruch erst, wenn Ihr Arbeitsverhältnis seit 6 Monaten besteht.

Bevor also diese 6 Monate abgelaufen sind, haben Sie jedoch einen anteiligen Urlaubsanspruch in Höhe 1/12 des Jahresanspruchs (siehe Urlaubsrechner bei unterjährigem Eintritt).
Dasselbe gilt, wenn Sie vor Ablauf der Wartezeit wieder aus dem Unternehmen ausscheiden. Auch hier steht Ihnen als Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch von einem Zwölftel des Jahres-Urlaubsanspruches zu.

Urlaubsanspruch bei Jugendlichen

Der Urlaubsanspruch für jugendliche Arbeitnehmer ist übrigens in §19 JArbSchG geregelt und weicht von dem Anspruch volljähriger Arbeitnehmer ab.
Der Urlaubsanspruch beträgt hier abhängig vom Alter des Arbeitnehmers wie folgt:

  • mindestens 30 Werktage, wenn Sie zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 16 Jahre alt sind
  • mindestens 27 Werktage, wenn Sie zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 17 Jahre alt sind
  • mindestens 25 Werktage, wenn Sie zu Beginn des Kalenderjahrs noch nicht 18 Jahre alt sind

Diese Angaben beziehen sich auf eine 6-Tage-Woche. Sollte eine andere Arbeitszeitregelung, wie eine 5-Tage-Woche, vorliegen, müssen Sie auch hier den Urlaubsanspruch entsprechend anteilig umrechnen.

Abwesenheiten effizient und übersichtlich verwalten

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Bild zeigt den Urlaubsanspruch eines Mitarbeiters aus der Software ShiftJuggler

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Anspruch auf Sonderurlaub

Unter bestimmten Bedingungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub. Dieser Anspruch ist in § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt.

Sie haben Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn Sie persönliche Gründe an der Arbeit hindern. Das muss jedoch ohne eigenes Verschulden und vorübergehend der Fall sein.
Dieser Sonderurlaub wird für außergewöhnliche Ereignisse gewährt. Die genauen Regelungen hängen jedoch von Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblichen Vereinbarungen ab.

Typische Anlässe

  • Die Geburt eines eigenen Kindes: Häufig 1–2 Tage Sonderurlaub.
  • Der Tod eines nahen Angehörigen: Meist 1–3 Tage, abhängig vom Verwandtschaftsgrad.
  • Sonderurlaub für die eigene Hochzeit oder die eines Kindes: In der Regel 1 Tag.
  • Ein Umzug: Sonderurlaub kann gewährt werden, wenn der Umzug betrieblich bedingt ist.
  • Anspruch auf Freistellung nach § 45 SGB V. Dieser Anspruch wird oft als Kinderkrankentageoder „Kind krank“ bezeichnet.
    Sie ist häufig unbezahlt oder durch Krankengeld abgedeckt.

In einigen Fällen, z. B. für längere private Vorhaben, kann unbezahlter Sonderurlaub vereinbart werden.

Stundenlohnrechner

Falls Sie neben dem Urlaubsanspruch auch interessieren sollte, wie Sie Ihren Stundenlohn berechnen, haben wir auch hier etwas für Sie.
Auf der Seite erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie Ihren Stundenlohn berechnen und bieten einen Online Stundenlohnrechner an.