Mindestlohnrechner

Mindestlohnrechner

Der Mindestlohnrechner ist ein hilfreiches Werkzeug.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber können ihn nutzen, um zu prüfen, ob der Stundenlohn dem gesetzlichen Mindestlohn entspricht.

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Übersicht Mindestlohn

  • Aktueller Mindestlohn: Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,82 Euro brutto pro Stunde. Ab Anfang 2026, steigt der Mindestlohn um 1,08 Euro auf 13,90 Euro.
    Ab dem 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn um weitere 0,70 Euro auf dann 14,60 Euro steigen.
  • Entwicklung: Die Mindestlohnkommission hat die zweistufige Erhöhung (12,41 Euro ab 2024 → 12,82 Euro ab 2025) in ihrem Beschluss vom 26. Juni 2023 gefasst; die Bundesregierung übernahm diese Empfehlung anschließend per Rechtsverordnung.
  • Auswirkungen: Die Erhöhung des Mindestlohns im Jahr 2025 betraf knapp 5 Millionen Arbeitsplätze in Deutschland. Dies entsprach etwa 12 % aller Beschäftigungsverhältnisse, die vor dieser Erhöhung unterhalb des Stundenlohns von 12,82 Euro lagen.
  • Hintergrund: Die Anpassung des Mindestlohns erfolgt auf Empfehlung der Mindestlohnkommission, die sich alle zwei Jahre berät, um Vorschläge zur Anpassung der Lohnuntergrenze zu machen. Die Kommission orientiert sich dabei an der Entwicklung der Tariflöhne.
  • Regierungserwartung: Die Bundesregierung erwartet von den künftigen Lohnanpassungen keine negativen Beschäftigungseffekte, da es den Betrieben nach den Anhebungen der vergangenen Jahre überwiegend gut gelungen ist, sich an das steigende Lohnkostenniveau anzupassen.
  • Erwartungen von Unternehmen: Unternehmen erwarten einen höheren Preisdruck, um die steigenden Lohnkosten abzufedern und fordern Entlastung (z.B. durch die Senkung der Lohnnebenkosten, steuerliche Freibeträge), um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten.

Mindestlohnrechner

Der Mindestlohnrechner von ShiftJuggler unterstützt Sie dabei, sicherzustellen, dass Ihr Stundenlohn den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 12,82 € brutto pro Stunde. Ab dem 1. Januar 2026 ist eine weitere Erhöhung auf 13,90 € geplant.

Wichtige Hinweise zur Berechnung:

  • Bruttogehalt: Geben Sie Ihr monatliches Bruttogehalt ein. Bitte beachten Sie, dass in diesem Betrag keine zusätzlichen Zulagen oder Zuschläge enthalten sein sollten.
  • Vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit: Tragen Sie die durchschnittliche Anzahl der Arbeitsstunden pro Woche ein, die Sie vertraglich vereinbart haben.
  • Wochenfaktor: Dieser Wert gibt an, wie viele Wochen ein Monat durchschnittlich hat. Standardmäßig wird hier oft ein Wert von 4,35 Wochen pro Monat verwendet.

Der Rechner ermittelt auf Basis dieser Angaben Ihren durchschnittlichen Stundenlohn und zeigt an, ob dieser dem aktuellen Mindestlohn entspricht.



Was passiert, wenn der
Mindestlohn nicht eingehalten wird?

Die Nichteinhaltung des gesetzlichen Mindestlohns hat sehr ernste Folgen. Arbeitnehmer haben das Recht, den fehlenden Lohn nachzufordern. Arbeitgeber riskieren hohe Bußgelder und den Verlust ihres guten Rufs. Eine korrekte Berechnung schützt beide Parteien. Arbeitnehmer setzen so ihre Rechte durch. Arbeitgeber vermeiden rechtliche und finanzielle Herausforderungen.

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