Sonderurlaub bei Hochzeit

Autor: Guido Schmierer

Veröffentlicht: Zuletzt aktualisiert:

Allgemein, Rechtsthemen

3 Min. Lesezeit
Sonderurlaub bei Hochzeit

Eine Hochzeit ist ein einzigartiger Moment im Leben. Um dieses besondere Ereignis in vollen Zügen genießen zu können, stellt sich oft die Frage: Steht Ihnen Sonderurlaub für Ihre Hochzeit zu?
In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen und geben Ihnen einen Überblick darüber, was Sie wissen sollten.

Was ist Sonderurlaub?

Sonderurlaub bedeutet, dass Sie für einen besonderen Anlass von der Arbeit freigestellt werden. Dabei handelt es sich um zusätzliche freie Tage, die nicht auf Ihren regulären Urlaub angerechnet werden. Bei einer Hochzeit kann ein solcher Sonderurlaub sinnvoll sein, um sich auf die Feierlichkeiten vorzubereiten und diesen Tag stressfrei genießen zu können.

Wer hat Anspruch auf
Sonderurlaub bei einer Hochzeit?

Ja, in der Regel haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Sonderurlaub bei ihrer eigenen Hochzeit. Das ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Laut § 616 BGB steht Ihnen bei besonderen Ereignissen, wie zum Beispiel einer Eheschließung, zusätzlicher Urlaubstag zu. Allerdings hängt der genaue Anspruch von Ihrem Arbeitsvertrag oder den betrieblichen Regelungen ab.

Wie viele Tage stehen Ihnen zu?

In den meisten Fällen gewähren Arbeitgeber ein bis zwei Tage Sonderurlaub für die eigene Hochzeit. Manche Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen können auch eine längere Freistellung vorsehen.
Ein Blick in Ihren Arbeitsvertrag oder in den geltenden Tarifvertrag hilft, um genaue Informationen zu erhalten.

Auch der Chef sollte „ja“ sagen…

Der Antrag auf Sonderurlaub ist in der Regel unkompliziert. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber und informieren Sie ihn über den geplanten Hochzeitstermin. So kann sich das Unternehmen darauf einstellen, und Sie vermeiden Missverständnisse. Ein formeller schriftlicher Antrag ist häufig nicht notwendig, aber es schadet nicht, dies mit Ihrem Arbeitgeber abzuklären.
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Gilt der Sonderurlaub auch für andere Personen?

Eine häufige Frage lautet: Gilt der Sonderurlaub nur für die eigene Hochzeit oder auch für nahe Verwandte?
Grundsätzlich bezieht sich der Anspruch hauptsächlich auf Ihre eigene Hochzeit. Bei der Hochzeit von nahen Familienangehörigen, wie Eltern, Geschwistern oder Kindern, können Arbeitgeber auch ein oder zwei Tage Sonderurlaub gewähren. Auch hier kommt es auf die betriebliche Regelung oder den Tarifvertrag an.

Was passiert, wenn die Hochzeit an einem Wochenende stattfindet?

Heiraten Sie an einem Wochenende, haben Sie in der Regel keinen zusätzlichen Anspruch auf Sonderurlaub. Der Sonderurlaub bezieht sich üblicherweise auf Werktage, die reguläre Arbeitstage wären. Tipp: Planen Sie Ihre Hochzeit und die Flitterwochen am besten so, dass Sie Ihre freien Tage optimal nutzen können.

Ist der Sonderurlaub bei Hochzeit immer bezahlt?

Laut § 616 BGB steht Ihnen bezahlter Sonderurlaub zu, wenn es um persönliche Ereignisse wie eine Hochzeit geht. Das bedeutet, dass Sie Ihr Gehalt während des Sonderurlaubs weiterhin erhalten.
Es gibt allerdings Ausnahmen: Manche Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen können eine Regelung enthalten, die den bezahlten Sonderurlaub einschränken. Deshalb ist es wichtig, die Details in Ihrem Vertrag zu prüfen.

Was passiert, wenn Ihr
Arbeitgeber den Sonderurlaub verweigert?

Sollte Ihr Arbeitgeber den Sonderurlaub nicht gewähren, obwohl Sie nach § 616 BGB einen Anspruch darauf haben, können Sie das Gespräch suchen und auf die gesetzliche Grundlage hinweisen. Ein konstruktives Gespräch hilft oft, Missverständnisse zu klären. Im schlimmsten Fall kann eine Rechtsberatung sinnvoll sein, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Fazit

Ihre Hochzeit ist ein ganz besonderer Tag, und der Sonderurlaub sorgt dafür, dass Sie sich ganz auf die Vorbereitungen und das Fest konzentrieren können.
Wichtig ist, dass Sie sich frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber abstimmen und die Regelungen in Ihrem Arbeitsvertrag kennen. So steht einer unbeschwerten Hochzeitsfeier nichts im Wege!

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