Gesundheitszeugnis, rote Karte und IfSG Belehrung

Autor: Guido Schmierer

Veröffentlicht: Zuletzt aktualisiert:

Hotellerie & Gastronomie

4 Min. Lesezeit
Koch mit Gesundheitszeugnis

Wichtige Aspekte im Überblick

Das Gesundheitswesen und die Lebensmittelindustrie sind stark regulierte Bereiche, die spezielle Anforderungen an die Hygiene und Gesundheit der Beschäftigten stellen.

In Deutschland spielen das Gesundheitszeugnis, die sogenannte rote Karte und die Belehrung nach § 43 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eine zentrale Rolle.

Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass alle Personen, die mit Lebensmitteln arbeiten, über die notwendigen Kenntnisse verfügen, um die Verbreitung von Infektionen zu verhindern.

Gesundheitszeugnis und IfSG Belehrung:
Eine Einführung

Das Gesundheitszeugnis war bis zum Jahr 2001 ein erforderliches Dokument für Personen, die in Deutschland im Lebensmittelbereich tätig waren. Dieses Zeugnis wurde nach einer ärztlichen Untersuchung ausgestellt und sollte bestätigen, dass keine Krankheiten vorlagen, die eine Gefahr für die Verbraucher darstellen könnten.
Die IfSG Belehrung, auch bekannt als die Belehrung nach § 43 Abs. 1 IfSG, ersetzte das traditionelle Gesundheitszeugnis durch eine verpflichtende Schulung über die Risiken und Präventionsmaßnahmen bezüglich Infektionskrankheiten.

Die rote Karte: Mehr als nur ein Dokument

In einigen Regionen Deutschlands bezeichnet man die Bescheinigung der IfSG Belehrung umgangssprachlich als „rote Karte“.
Das hat in diesem Fall nichts mit Fußball oder Platzverweisen zu tun 😀
Diese Karte ist im Grunde genommen ein Nachweis darüber, dass die betreffende Person an einer Schulung teilgenommen hat und über die notwendigen Kenntnisse verfügt, um sicher in der Lebensmittelbranche arbeiten zu können.
Die Bezeichnung „rote Karte“ ist nicht offiziell. Man verwendet sie eher informell.

Unterschiede und
Bedeutung für die Praxis

Gesundheitszeugnis

  • Historische Bedeutung: Bis 2001 mussten alle Personen, die in der Lebensmittelverarbeitung, Gastronomie oder in ähnlichen Branchen arbeiteten, dieses Zeugnis vorweisen.
  • Ärztliche Untersuchung: Das Zeugnis basierte auf einer ärztlichen Untersuchung, die sicherstellen sollte, dass keine ansteckenden Krankheiten vorlagen.

Rote Karte

  • Informeller Begriff: Die „rote Karte“ ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für die Bescheinigung der Teilnahme an einer IfSG Belehrung durch das Gesundheitsamt.
  • Keine medizinische Untersuchung: Für die rote Karte ist keine ärztliche Untersuchung notwendig; sie basiert auf der Teilnahme an einer Schulung.

IfSG Belehrung

Die Bescheinigung nach § 43 Abs. 1 IfSG bestätigt, dass eine Person über die notwendigen Hygienemaßnahmen und Gesundheitsvorschriften im Lebensmittelbereich informiert wurde. Sie dient dem Schutz der Verbraucher vor übertragbaren Krankheiten, die durch den Umgang mit Lebensmitteln entstehen könnten.

Die Gesundheitsämter stellen die Bescheinigung aus. Der Prozess umfasst in der Regel:

  • Teilnahme an einer Belehrung: Diese Belehrung erfolgt durch das Gesundheitsamt und umfasst Informationen über Hygienemaßnahmen und gesundheitliche Vorschriften. Man erklärt, wie Lebensmittelkontaminationen verhindert werden können und welche Krankheiten meldepflichtig sind.
  • Ausstellung der Bescheinigung: Nach erfolgreicher Teilnahme an der Belehrung erhält man die Bescheinigung.

Ablauf der Belehrung

  • Anmeldung: Interessierte müssen sich beim zuständigen Gesundheitsamt anmelden. Dies kann oft online oder telefonisch erfolgen.
  • Kosten: Die Belehrung ist kostenpflichtig. Die genauen Gebühren variieren je nach Bundesland und Gesundheitsamt.
  • Dauer: Die Belehrung dauert in der Regel etwa 1-2 Stunden.
  • Sprachen: Man bietet die Belehrung oft auch in verschiedenen Fremdsprachen an, um sicherzustellen, dass alle Teilnehmer die Informationen verstehen.

Gültigkeit der Bescheinigung

Die Bescheinigung ist lebenslang gültig. Allerdings muss der Arbeitgeber die Mitarbeiter alle zwei Jahre schriftlich über die Inhalte der Erstbelehrung informieren und dies dokumentieren.
Bei einem Wechsel des Arbeitgebers ist die Bescheinigung weiterhin gültig. Man muss sie nicht erneut erwerben.

Wichtige Hinweise

  • Mitführpflicht: In manchen Betrieben muss man die Bescheinigung am Arbeitsplatz vorlegen können.
  • Kontrollen: Die Einhaltung der Vorschriften wird durch die zuständigen Behörden kontrolliert. Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz können mit Bußgeldern geahndet werden.

Aspekte für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Für Arbeitgeber ist es entscheidend, dass alle Mitarbeiter, die in Kontakt mit Lebensmitteln kommen, die IfSG Belehrung absolviert haben. Dies ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern dient auch dem Schutz der Gesundheit der Verbraucher. Arbeitnehmer müssen sich ihrer Verantwortung bewusst sein und die erlernten Hygienemaßnahmen konsequent anwenden.

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FAQs

Welche Personen müssen die IfSG Belehrung absolvieren?

Alle Personen, die gewerbsmäßig Lebensmittel herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen, sind verpflichtet, an der IfSG Belehrung teilzunehmen.

Wo kann ich eine rote Karte beantragen?

Die „Rote Karte“ (Infektionsschutz-Belehrung nach § 43 IfSG) beantragt man in Berlin beim Gesundheitsamt.
Weitere Informationen zur Zuständigkeit für die einzelnen Bezirke finden Sie im Service-Portal der Stadt Berlin

Wie lange dauert die Belehrung für eine rote Karte?

Je nach Anbieter und Art der Belehrung (online, vor Ort, Einzel- oder Gruppenschulung) dauert eine IfSG-Belehrung ca. 30 bis 60 Minuten.

Wie hoch sind die Kosten für die rote Karte?

Die Kosten für eine rote Karte/IfSG-Belehrung variieren von Stadt zu Stadt. Zudem sind die Kosten abhängig davon, ob eine Einzelbelehrung oder eine Gruppenbelehrung erfolgt.
Die Kosten liegen zwischen ca. 20,00€ bis zu 40,00€.
In einigen Fällen (z.B. für zeitlich begrenzte Betriebspraktika) können die Kosten entfallen.

Wie oft muss die IfSG Belehrung wiederholt werden?

Man muss die Belehrung vor der Aufnahme der Tätigkeit durchführen und danach mindestens alle zwei Jahre wiederholen.

Was passiert, wenn man ohne gültige IfSG Belehrung arbeitet?

Das Arbeiten ohne gültige IfSG Belehrung kann zu Bußgeldern führen und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Kann man die rote Karte auch in anderen Branchen verwenden?

Obwohl die rote Karte speziell für die Lebensmittelbranche gedacht ist, kann man sie theoretisch in jedem Bereich verwenden, in dem Hygiene eine große Rolle spielt.

Wie wird die IfSG Belehrung dokumentiert?

Die Teilnahme an der IfSG Belehrung wird in der Regel durch eine Bescheinigung dokumentiert, die der Arbeitgeber aufbewahren muss.

Fazit

Für alle in der Lebensmittelindustrie Tätigen ist die Unterscheidung zwischen historischem Gesundheitszeugnis, IfSG Belehrung und umgangssprachlicher roter Karte essenziell.
Das Gesundheitszeugnis erforderte eine ärztliche Untersuchung. Rote Karte und IfSG Belehrung hingegen basieren auf Wissensvermittlung zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit.
Die richtige Anwendung dieser Kenntnisse schützt maßgeblich die Gesundheit der Konsumenten und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen.

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