Urlaubsrechner – Urlaubsanspruch berechnen online (2026)
Mit unserem kostenlosen Urlaubsrechner berechnen Sie sofort Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch – bei Teilzeit, unterjährigem Eintritt oder Kündigung.

Mit unserem kostenlosen Urlaubsrechner berechnen Sie sofort Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch – bei Teilzeit, unterjährigem Eintritt oder Kündigung.
Ein Urlaubsrechner ist ein Online-Tool zur Berechnung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG). Er berücksichtigt Teilzeitmodelle und unterjährigen Eintritt.
Hier erfahren Sie, wie viel Urlaub Ihnen zusteht, wenn Sie in Teilzeit arbeiten oder im Laufe des Jahres eingestellt werden.
Mit unserem benutzerfreundlichen Online Urlaubsrechner ermitteln Sie präzise Ihren individuellen Urlaubsanspruch.
Für Angestellte, die in Vollzeit arbeiten, gelten recht einfache Angaben zum gesetzlichen Urlaubsanspruch.
Laut §3 BUrlG beträgt der jährliche Urlaub mindestens 24 Werktage.
Wichtig ist es an dieser Stelle zu wissen, dass Werktage alle Kalendertage sind, die nicht Sonntage oder gesetzliche Feiertage sind!
Somit gilt dieser „Mindest-Urlaubsanspruch“ bei einer 6-Tage-Woche.
Bei einer 5-Tage-Woche wird der gesetzliche Urlaubsanspruch also anteilig auf 5 Arbeitstage angerechnet.

(Arbeitstage pro Woche ÷ 6) × 24
Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche bei Teilzeit wird durch 6 (Arbeitstage bei Vollzeit) dividiert.
Das Ergebnis wird mit dem Urlaubsanspruch bei Vollzeit, also 24 Urlaubstagen multipliziert.
In unserem Beispiel (5 ÷ 6) × 24 = 20 Urlaubstage
Das heißt, dass bei einer 5-Tage-Woche der gesetzliche Mindestanspruch bei 20 Urlaubstagen liegt.
Der Urlaubsrechner bzw. Teilzeitrechner von ShiftJuggler berechnet die zustehenden Urlaubstage auf Basis der o.g. Formel für Teilzeitbeschäftigte.
Nicht immer beginnt oder endet ein Arbeitsverhältnis zum 01. Januar oder 31. Dezember eines Jahres.
In diesen Fällen wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.
Die Formel lautet:
Gesamturlaubsanspruch ÷ 12 × Anzahl der tatsächlichen Beschäftigungsmonate
Für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses entsteht somit ein Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubs.
Wichtig bei Kündigungen:
Erfolgt das Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte oder vor Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit nach §4 Bundesurlaubsgesetz, besteht lediglich ein anteiliger Anspruch.
Nach erfüllter Wartezeit und bei Ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte besteht in der Regel Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub.
Mit unserem Urlaubsrechner berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch bei Eintritt oder Kündigung schnell und sicher.
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Nach § 5 II Bundesurlaubsgesetz (BurlG) runden Sie Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Tage auf.
Doch wie funktioniert das in der Praxis, und was sollten Sie beachten, wenn Sie Ihren Urlaubsanspruch berechnen?
Nach §4 BurlG erwerben Sie den vollen Urlaubsanspruch erst, wenn Ihr Arbeitsverhältnis seit 6 Monaten besteht.
Bevor also diese 6 Monate abgelaufen sind, haben Sie jedoch einen anteiligen Urlaubsanspruch in Höhe 1/12 des Jahresanspruchs (siehe Urlaubsrechner bei unterjährigem Eintritt).
Dasselbe gilt, wenn Sie vor Ablauf der Wartezeit wieder aus dem Unternehmen ausscheiden. Auch hier steht Ihnen als Arbeitnehmer ein Urlaubsanspruch von einem Zwölftel des Jahres-Urlaubsanspruches zu.
Der Urlaubsanspruch für jugendliche Arbeitnehmer ist übrigens in §19 JArbSchG geregelt und weicht von dem Anspruch volljähriger Arbeitnehmer ab.
Der Urlaubsanspruch beträgt hier abhängig vom Alter des Arbeitnehmers wie folgt:
Diese Angaben beziehen sich auf eine 6-Tage-Woche. Sollte eine andere Arbeitszeitregelung, wie eine 5-Tage-Woche, vorliegen, müssen Sie auch hier den Urlaubsanspruch entsprechend anteilig umrechnen.
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Unter bestimmten Bedingungen haben Arbeitnehmer Anspruch auf Sonderurlaub. Dieser Anspruch ist in § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) festgelegt.
Sie haben Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn Sie persönliche Gründe an der Arbeit hindern. Das muss jedoch ohne eigenes Verschulden und vorübergehend der Fall sein.
Dieser Sonderurlaub wird für außergewöhnliche Ereignisse gewährt. Die genauen Regelungen hängen jedoch von Ihrem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder betrieblichen Vereinbarungen ab.
In einigen Fällen, z. B. für längere private Vorhaben, kann unbezahlter Sonderurlaub vereinbart werden.
Die Berechnung des gesetzlichen Mindesturlaubs basiert auf den folgenden gesetzlichen Regelungen:
Für jugendliche Arbeitnehmer gelten die Sonderregelungen des § 19
Jugendarbeitsschutzgesetz:
https://www.gesetze-im-internet.de/jarbschg/__19.html
Regelungen zum Sonderurlaub finden sich in § 616
Bürgerliches Gesetzbuch:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html
Hinweis: Tarifverträge oder individuelle Arbeitsverträge können vom gesetzlichen Mindesturlaub abweichen.
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