Häufige rechtliche Fragen zu Dienstplänen

Logo_RechtsthemenRechtliche Fragen zu Dienstplänen

In meinem ersten Beitrag möchte ich auf häufige rechtliche Fragen zu Dienstplänen eingehen. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den hier bereitgestellten Informationen um allgemeine Aussagen zu rechtlichen Problemen handelt, die eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen können. Bereits kleine Abweichungen im Sachverhalt können zu anderen Ergebnissen im rechtlichen Sinne führen. Bitte beachten Sie bei arbeitsrechtlichen Themen auch immer, dass im Anwendungsbereich von Tarifverträgen dort abweichende Vereinbarungen getroffen worden sein können.

Weitere Informationen zum Dienstplan erstellen

Was für eine rechtliche Bedeutung hat der Dienstplan?

Durch die Erstellung des Dienstplans übt der Arbeitgeber sein Weisungsrecht hinsichtlich der Arbeitszeit aus. Der Arbeitgeber konkretisiert durch den Plan, wann der Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen hat.

Welche rechtlichen Vorgaben sind bei der Erstellung eines Dienstplans zu beachten?

Rechtliche Vorgaben, an die sich der Ersteller eines Dienstplans halten muss, ergeben sich zuallererst immer aus Tarifverträgen, Arbeitsverträgen und betrieblichen Vereinbarungen. Gibt es solche nicht oder sind keine Regelungen zum Thema enthalten, gelten die gesetzlichen Regelungen, von denen vor allem das Arbeitszeitgesetz zu berücksichtigen ist. Dort ergeben sich Vorgaben vor allem aus den §§ 3 – 6, die sich mit Höchstarbeitszeiten, Pausen und Nachtarbeit beschäftigen.

Weitere Regelungen, die in bestimmten Fällen beachtet werden müssen, ergeben sich beispielsweise für Jugendliche, werdende Mütter und Schwerbehinderte.

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Wann muss ein Dienstplan den Arbeitnehmern bekannt sein?

Hierfür gibt es keine gesetzliche Vorgabe.  Berücksichtigt man die gesetzgeberische Wertung in § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz, nach der bei „Arbeit auf Abruf“ dem Arbeitnehmer mindestens vier Tage im Voraus die Arbeitszeit mitgeteilt werden muss, so ist davon auszugehen, dass bei der Veröffentlichung des Dienstplans diese Frist als Minimum angesehen werden muss.

Darf der Dienstplan geändert werden?

Eine Änderung von Arbeitszeiten ist in jedem Fall mit dem Einverständnis des Betroffenen/der Betroffenen möglich. Liegt ein solches nicht vor, so kommt es unter anderem auf die Kurzfristigkeit der Änderung an. Eine Änderung, die in die Freizeitplanung eines Arbeitnehmers eingreift, ist nicht ohne weiteres zulässig. Auch hier kann man sich an der gerade genannten Frist orientieren.

Darf auf der Grundlage des Dienstplans die Abrechnung der Gehälter erfolgen?

Ist anhand des Dokumentes erkennbar, welche Arbeitszeiten tatsächlich geleistet wurden, dann ist dies als Nachweis für die Arbeitszeit und als Grundlage für die Abrechnung ausreichend. Ergeben sich aus dem Dienstplan aber lediglich die geplanten Arbeitszeiten, ist eine Abrechnung auf der Grundlage des Planes nicht möglich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick zum Thema geben. Der nächste Beitrag wird sich dann einem Thema aus einem völlig anderen Rechtsgebiet widmen, nämlich der Frage, welche Pflichtangaben der Betreiber einer Webseite im Impressum vorhalten muss.

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Comments

  1. Birgit Büsing

    Ich finde es erschreckend, dass der Dienstplan nicht so geändert werden darf, dass es in die Freizeitgestaltung des Arbeitnehmers eingreift. Da frage ich mich doch, wie die Sicherstellung der Versorgung unserer Bewohner gewährleistet werden soll. Es erschreckt mich, dass jeder Rechte hat, aber die Pflichten zu kurz kommen.
    Aber ich habe auch eine Frage:
    In wie weit muss ich im Dienstplan Rücksicht nehmen auf den Dienstplan des Ehepartners , wenn noch ein Kind mit 12 Jahren im Haushalt lebt?

  2. Chris

    Wann muss der Dienstplan den -Arbeitnehmern- bekannt sein, lautet wohl die korrekte Formulierung… Der Fehler setzt sich im Text leider weiter fort.
    Gruß

  3. Hallo Chris, das ist völlig korrekt – Der Dienstplan sollte natürlich den Arbeitnehmern bekannt sein. Ich habe den Teil des Artikels gerade korrigiert.

    Vielen Dank für den Hinweis!

  4. b.koll

    Muss der Arbeitnehmer die Arbeit aufnehmen, wenn dem Dienstplan die Zustimmung des Betriebsrates nicht erteilt wurde?

  5. Hallo und vielen Dank für den interessanten Artikel. Es ist zumindest ein interessanter Aspekt die rechtlichen Fragen auszuräumen. Aber kann eine Dienstplan Software das nicht geschickt umschiffen?

  6. Nadja

    Wie kann ich mich verhalten, wenn der Arbeitgeber keinen Dienstplan erstellt und lediglich am Vortag durchgibt, wann gearbeitet werden soll?

  7. Helga Haubner

    Frage zum Dienstplan:
    Ist es Rechtens, wenn der AG dort lediglich den Arbeitsbeginn und nicht das Arbeitsende angibt?

  8. Fischer

    Hallo,
    wie schaut es rechtlich aus, wenn ich zum Einspringen geplant wurde und dann Krank bin?

    Stehen mir dann diese Stunden zu? Laut meier PDL stehen mir diese Stunden nicht zu, obwohl diese Dienste im Dienstplan stehen und ich eine Krankmeldung dafür habe.

  9. Peter Buch

    Darf ich als Mitarbeiter im Dienstplanausschuss vor der Genehmigung des Dienstplanes, einem Mitarbeiter vorlegen damit er schauen kann ob Urlaub etc. berücksichtigt wurde oder muß ich warten bis der Dienstplan von allen Seiten genehmigt wurde. Wenn nicht erlaubt wo finde ich den Paragraphen damit ich mich informieren kann.

  10. Lorenz

    Wie sieht es aus wenn mein AG lediglich ein D für Dienst einträgt und ich erst an dem Tag erfahre ob ich F oder S habe. An diesen Tagen soll ich von 6-8 Uhr in der Nähe erreichbar sein. Ggf. bekomme ich dann auch noch mitgeteilt ob ich evtl. sogar frei habe. In dem Fall bekäme ich für meinen bereitgestellte Arbeitsbereitschaft 2stunden plus und 5,5 Minus. Geplant werden die Dienste besonders am Wochenende

  11. Veprim

    Wer darf einen Dienstplan erstellen ? Nur der Arbeitgeber oder auch Schichtleiter etc. ? Sind dann, wenn andere Arbeitnehmer den Dienstplan erstellen Leitende Angestellte?
    Danke für eure Hilfe.

  12. Marie

    Bei uns ist der Dienstplan immer komplett für einen Folgemonat zum 20zigsten des laufenden Monats ausgehängt. Aber wie sieht das mit den alten Dienstplänen aus, müssen die immer offen stehen für alle einsehbar? Unsere Chefin schließt diese weg, da diese handschriftlich sind und alle Mitarbeiter darauf stehen. Man könnte sie jedoch einsehen wenn unsere Chefin im Dienst ist. Ist das so rechtens?

  13. Christine Koch

    Ich arbeite in Teilzeit, darf auf dem Dienstplan die Ist -Arbeitszeit immer höher sein, wie die Soll- Arbeitszeit ? Mit freundliche Grüßen Christine

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