Arbeitszeitkonto

..was ist das überhaupt und wie kann ich es führen?

Arbeitszeitkonten gehören in vielen Unternehmen zum Alltag. Aber was ist dabei eigentlich zu beachten, welche Informationen zur Arbeit bzw. welche Zeit wird hier festgehalten? Und welche gesetzlichen Regelungen sind beim Führen von Arbeitszeitkonten zu beachten?

Auf dieser Seite haben wir verschiedene Informationen zum Thema "Arbeitszeitkonto" für Sie zusammengestellt.

Was ist ein Arbeitszeitkonto

...wozu brauche ich das und welche Zeiten fließen dort ein?

Im Arbeitszeitkonto wird die tatsächlich geleistete Arbeitszeit der Arbeitnehmer erfasst und mit der vereinbarten, also geschuldeten Arbeitszeit ins Verhältnis gesetzt.
Dadurch ergeben sich Zeitguthaben, also Plusstunden oder Minus-Stunden, also Arbeitszeit, die der Mitarbeiter dem Arbeitgeber schuldet.

Mit Hilfe von Arbeitszeitkonten kann unregelmäßige Arbeitszeit z.B. aufgrund von saisonal abhängigem Personalbedarf über einen bestimmten Zeitraum (in der Regel ein Jahr) ausgeglichen werden.

Das Arbeitszeitkonto ist also ein Steuerungselement für flexible Arbeitszeitmodelle wie Vertrauensarbeitszeit, Gleitzeit, Funktionszeit oder Jahresarbeitszeit.


Welche Arten von Arbeitszeitkonten gibt es?

Man unterscheidet grob 3 Arten von Arbeitszeitkonten:

  • Kurzzeitkonten
  • Langzeitkonten
  • Lebensarbeitszeitkonten

Während Kurzzeitkonten dazu dienen sollen die kurzzeitigen Schwankungen auszugleichen, sammelt man auf Langzeitkonen Gutstunden bzw. Plusstunden über einen längeren Zeitraum an, um z.B. ein sog. Sabbatical oder Familienzeit bei vollem Gehalt zu ermöglichen.
Das Lebensarbeitszeitkonto ist ein besonderer Fall eines Langzeit-Arbeitszeitkontos, das es Arbeitnehmern erlaubt den Übergang in den Ruhestand zu verkürzen.
Auf allen Arbeitszeitkonten wird das Zeitguthaben des Mitarbeiters gesammelt. Hier findet die Verrechnung von Gut- und Minusstunden statt.

Mehr Flexibilität

Als ersten Schritt müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, möglichst schriftlich, das Führen eines Arbeitszeitkontos vereinbaren. Klären Sie im Voraus, welche Grenzen einzuhalten sind, also wie viele Überstunden oder Minusstunden maximal auf dem Konto anfallen dürfen und über welchen Zeitraum sich die Stunden wieder ausgleichen müssen.

Somit ist die gesetzliche Grundlage gelegt und Plusstunden wie auch Minusstunden können in diesem Arbeitszeitkonto geführt werden. (In einem reinen Überstundenkonto sammeln sich, wie der Name schon sagt, nur Überstunden an.)

Nun werden von der Soll-Arbeitszeit abweichende Stunden auf dem Arbeitszeitkonto geführt.

Wichtig: Die maximal erlaubten Arbeitszeiten lt. Arbeitszeitgesetz dürfen auch hier nicht überschritten werden.

Beispiel: Ein Mitarbeiter bekommt ein monatliches Brutto-Gehalt von 1.800,00 Euro bei einer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche bzw. 174 Stunden pro Monat.

Das monatlich Entgelt bleibt gleich, unabhängig davon wie viele Stunden der Mitarbeiter arbeitet.

Arbeitet der Arbeitnehmer z.B. in einem Monat 180 Stunden, landen 6 Stunden (180 tatsächlich geleistete Stunden - 174 Stunden Regelarbeitszeit = 6 Überstunden) auf dem Arbeitszeitkonto.
Nun würde es genügen, wenn der Mitarbeiter z.B. im folgenden Monat nur 168 Stunden arbeiten würde (174 Stunden Regelarbeitszeit - 6 Überstunden = 168 Stunden tatsächlich nötige Arbeitszeit).
In dem Fall würde das Arbeitszeitkonto im zweiten Monat schon wieder bei "0" stehen (6 Überstunden - 6 Unterstunden = 0 Über-/Unterstunden).

Selbstverständlich kann der Zeitraum für den Ausgleich deutlich länger sein. In vielen Fällen wird das Arbeitszeit Guthaben über mehrere Monate z.B. in der Hauptsaison gesammelt und dann in der Nebensaison monatlich reduziert.

Arbeitgeber gewinnen so mehr Flexibilität und können individuell auf saisonale Schwankungen reagieren.
 

Arbeitszeitkonto: Berechnung anhand eines Beispiels

Ein Mitarbeiter bekommt ein monatliches Brutto-Gehalt von 1.800,00 Euro bei einer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche bzw. 174 Stunden pro Monat.

Das monatlich Entgelt bleibt gleich, unabhängig davon wie viele Stunden der Mitarbeiter arbeitet.

Arbeitet der Arbeitnehmer z.B. in einem Monat 180 Stunden, landen 6 Stunden (180 tatsächlich geleistete Stunden - 174 Stunden Regelarbeitszeit = 6 Überstunden) auf dem Arbeitszeitkonto.
Nun würde es genügen, wenn der Mitarbeiter z.B. im folgenden Monat nur 168 Stunden arbeiten würde (174 Stunden Regelarbeitszeit - 6 Überstunden = 168 Stunden tatsächlich nötige Arbeitszeit).
In dem Fall würde das Arbeitszeitkonto im zweiten Monat schon wieder bei "0" stehen (6 Überstunden - 6 Unterstunden = 0 Über-/Unterstunden).

Selbstverständlich kann der Zeitraum für den Ausgleich der Zeitdifferenz deutlich länger sein. In vielen Fällen wird das Arbeitszeit Guthaben über mehrere Monate z.B. in der Hauptsaison gesammelt und dann in der Nebensaison monatlich reduziert.

Arbeitgeber gewinnen so mehr Flexibilität und können individuell auf saisonale Schwankungen reagieren.

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Korrekturen

Änderungen am Arbeitszeitkonto nehmen Sie ganz einfach durch Korrektureinträge vor.
Hier wählen Sie, zu welchem Datum eine Buchung vorgenommen werden soll.
Korrekturen können z.B. die Auszahlung von Überstunden oder das Buchen von Sonderurlaubstagen sein.

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