Als ersten Schritt müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, möglichst schriftlich, das Führen eines Arbeitszeitkontos vereinbaren. Klären Sie im Voraus, welche Grenzen einzuhalten sind, also wie viele Überstunden oder Minusstunden maximal auf dem Konto anfallen dürfen und über welchen Zeitraum sich die Stunden wieder ausgleichen müssen.
Somit ist die gesetzliche Grundlage gelegt und Plusstunden wie auch Minusstunden können in diesem Arbeitszeitkonto geführt werden. (In einem reinen Überstundenkonto sammeln sich, wie der Name schon sagt, nur Überstunden an.)
Nun werden von der Soll-Arbeitszeit abweichende Stunden auf dem Arbeitszeitkonto geführt.
Wichtig: Die maximal erlaubten Arbeitszeiten lt. Arbeitszeitgesetz dürfen auch hier nicht überschritten werden.
Beispiel: Ein Mitarbeiter bekommt ein monatliches Brutto-Gehalt von 1.800,00 Euro bei einer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche bzw. 174 Stunden pro Monat.
Das monatlich Entgelt bleibt gleich, unabhängig davon wie viele Stunden der Mitarbeiter arbeitet.
Arbeitet der Arbeitnehmer z.B. in einem Monat 180 Stunden, landen 6 Stunden (180 tatsächlich geleistete Stunden - 174 Stunden Regelarbeitszeit = 6 Überstunden) auf dem Arbeitszeitkonto.
Nun würde es genügen, wenn der Mitarbeiter z.B. im folgenden Monat nur 168 Stunden arbeiten würde (174 Stunden Regelarbeitszeit - 6 Überstunden = 168 Stunden tatsächlich nötige Arbeitszeit).
In dem Fall würde das Arbeitszeitkonto im zweiten Monat schon wieder bei "0" stehen (6 Überstunden - 6 Unterstunden = 0 Über-/Unterstunden).
Selbstverständlich kann der Zeitraum für den Ausgleich deutlich länger sein. In vielen Fällen wird das Arbeitszeit Guthaben über mehrere Monate z.B. in der Hauptsaison gesammelt und dann in der Nebensaison monatlich reduziert.
Arbeitgeber gewinnen so mehr Flexibilität und können individuell auf saisonale Schwankungen reagieren.