Berechnung der täglichen, wöchentlichen und monatlichen Arbeitszeit

Immer wieder kommt es zu Fragen, wie sich z.B. aus einer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit die monatliche oder tägliche Arbeitszeit berechnen lässt, die ein Arbeitnehmer leisten soll. Dazu hier einige Informationen.

Autor: Guido Schmierer

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Allgemein

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Immer wieder kommt es zu Fragen, wie sich z.B. aus einer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit die monatliche oder tägliche Arbeitszeit berechnen lässt, die ein Arbeitnehmer leisten soll. Dazu hier einige Informationen.

Um die durchschnittliche, tägliche Arbeitszeit eines Mitarbeiters zu errechnen, muss man zwei Dinge wissen:

  1. Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche (z.B. 5-Tage-Woche, 6-Tage-Woche)
  2. Die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit

Durch einfache Division lässt sich so die Zeit ermitteln, die ein Mitarbeiter durchschnittlich pro Arbeitstag erbringen muss. Die Formel dafür lautet:

Formel für die Berechnung der täglichen Arbeitszeit

Man dividiert also die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit durch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage.

Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet 40 Stunden pro Woche an 5 Arbeitstagen

Beispiel für die Berechnung der täglichen Arbeitszeit

Also 40 Stunden dividiert durch 5 Arbeitstage

Es ist dabei unerheblich, ob die Arbeitszeit an 5 Tagen á 8 Stunden erbracht werden, oder man montags bis donnerstags 9 Stunden und am Freitag nur 4 Stunden lang arbeitet.
Eigentlich relativ einfach und selbsterklärend;-)
Etwas anders verhält es sich, wenn man die monatlich zu erbringende Arbeitszeit ermitteln möchte.

Monatliche Arbeitszeit errechnen

Für die Berechnung der monatlichen Arbeitszeit aus der wöchentlichen Arbeitszeit benötigt man den sogenannten Wochenfaktor.
Ein sehr guter Näherungswert ergibt sich aus folgender Berechnung:

Formel für die Berechnung des Wochenfaktors

52 Wochen dividiert durch 12 Monate ergeben 4,333 Wochen pro Monat

Die Berechnung des exakten Wochenfaktors ist etwas komplexer, da hier über einen Zeitraum von 400 Jahren auch die Schaltjahre berücksichtigt werden. Am Ende kommt ein Wert von 4,348125 dabei heraus. Gerundet beläuft sich also der Wochenfaktor auf 4,348 bzw. 4,35.
In verschiedenen Tarifverträgen sind Werte in diesem Größenbereich festgelegt.
Die Lohnsteuerrichtlinie gibt einen Wert von 4,35 vor.

Um nun mit dem Wochenfaktor die monatliche Arbeitszeit berechnen zu können, muss man lediglich die wöchentliche Arbeitszeit mit dem Wochenfaktor multiplizieren. In unserem Beispiel nehmen wir den Wert 4,35:

Formel für die Berechnung der monatlichen Arbeitszeit

40 Wochenstunden multipliziert mit 4,35 ergeben 174 Stunden pro Monat

Das heißt also, dass bei einer vereinbarten, wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden monatlich 174 Arbeitsstunden erbracht werden müssen.
Last, not least möchte ich hier noch kurz auf den Tagesfaktor eingehen. Dieser berechnet sich aus den oben ermittelten Werten wie folgt:

Tagesfaktor bzw. monatliche Arbeitstage berechnen

5 Wochentage multipliziert mit 4,35 Wochen pro Monat ergeben 21,75 Tage pro Monat

Das heißt also, dass man bei einer 5-Tage-Woche im Schnitt 21,75 Arbeitstage pro Monat leistet.

 

Arbeitszeit an gesetzlichen Feiertagen

§2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes besagt:

„Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.“

Was heißt das in der Praxis?

Wenn ein Arbeitnehmer in der Regel an 5 Tagen pro Woche (Beispiel Mo.–Fr.) arbeitet und ein gesetzlicher Feiertag auf einen Mittwoch fällt, muss der Arbeitgeber diesen Arbeitsausfall vergüten. In diesem Fall würde sich die „Soll-Arbeitszeit“ um den Wert der durchschnittlichen, täglichen Arbeitszeit reduzieren.

Wie wir bereits in unserem Beispiel errechnet haben, beträgt die tägliche Arbeitszeit bei einer 40h Woche und 5 Arbeitstagen pro Woche genau 8 Stunden.
Ist also ein Tag aufgrund eines gesetzlichen(!) Feiertages arbeitsfrei, reduziert sich die Arbeitszeit auf 40h – 8h = 32h.

In §2, Absatz 3 besagt das Entgeltfortzahlungsgesetz übrigens folgendes:

„Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.“

Da wir gerade fleißig dabei sind die Arbeitszeit pro Tag, Woche und Monat zu berechnen und aus gegebenem Anlass (Das Mindestlohngesetz wurde am 01.01.2015 eingeführt) zum guten Schluss noch eine weitere Berechnung.

Auf der ShiftJuggler-Website haben bieten einen kostenlosen Arbeitszeitrechner an, mit dem Sie die oben geschilderten Berechnungen ausführen können.

Überstunden und Minus-Stunden können Sie übrigens mit ShiftJuggler im Arbeitszeitkonto erfassen!

Stundenlohn berechnen (Mindestlohn-Check)

Den kalkulatorischen Stundenlohn ermittelt man mit den oben erklärten Werten und folgender Formel:

Formel für die Berechnung des Stundenlohns

Man dividiert das monatliche Gehalt durch die monatliche Arbeitszeit

Bitte beachten Sie, dass das Bruttogehalt unter Umständen Zuschläge oder Zulagen enthält.
Welche davon bei der Berechnung des Stundenlohnes berücksichtigt werden dürfen, sollten Sie im Einzelfall klären.

Wenn Sie z.B. prüfen möchten, ob Ihr kalkulatorischer Stundenlohn tatsächlich über den im Mindestlohn geforderten 12,00€ pro Stunde liegt, können Sie das nun ganz leicht tun. In unserem Beispiel wäre der Wert folgendermaßen:

Beispiel für die Berechnung des Stundenlohns

2.500 € Bruttolohn pro Monat dividiert durch 174 Stunden pro Monat

Im Umkehrschluss heißt das also, bei den oben genannten Bedingungen (5-Tage-Woche, Wochenfaktor = 4,35), dass der monatliche Mindestlohn 2.088,00€ beträgt.
Zahlen sind etwas Schönes;-)

Auf unserer Website finden Sie übrigens einen Mindestlohnrechnerder diese Berechnungen für Sie ausführt.

Zu guter Letzt haben wir außerdem noch einen Stundenlohnrechnermit dem Sie Ihren Stundenlohn berechnen können.

Der Artikel stellt ausschließlich Allgemeinwissen zusammen und stellt keine Rechtsberatung dar.

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Kommentare

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Kommentare

74
Christian

Christian

am 08.12.2015

Hallo miteinander, ich hab ein kleines Problem und ich hoffe ihr könnt mir helfen. Mein Chef hat mir gestern gesagt, dass ich 31 Minusstunden habe. Ich habe jetzt meinen Arbeitsplan überprüft, und gesehen, dass er mich falsch einteilt, so dass Minusstunden automatisch entstehen. Ich hab gar keine Chance, auf ein Plus zu kommen. Was kann ich jetzt tun?

Guido Schmierer

Guido Schmierer

am 08.12.2015

Hallo Christian, ich würde zuallererst vorschlagen den Dialog mit dem Chef zu suchen. Es sind sicherlich einige Fragen zu klären: Sind die Minus-Stunden geplant worden? Wie soll ein möglicher Ausgleich dafür aussehen usw.? Oft gelangt man im gemeinsamen Gespräch am schnellsten ans Ziel und kann Probleme bzw. Missverständnisse lösen. Als Anbieter einer Dienstplan-Software können und dürfen wir darüber hinaus keine rechtliche Beratung leisten. Falls das tatsächlich nötig werden sollte, was wir nicht hoffen, können wir Frau Ulrike Badewitz, Fachanwältin für Arbeitsrecht empfehlen. Wenn die Minusstunden versehentlich entstanden sind, kannst Du Deinem Chef ja mal unser Dienstplan-Programm "ShiftJuggler" vorstellen. Das prüft nämlich u.a. automatisch, ob in einer Woche die Regelarbeitszeit eines Mitarbeiters erreicht bzw. über-/unterschritten wird, oder eben nicht;) Viele Grüße, Guido

Andrea

Andrea

am 14.12.2015

Guten Tag, wie werden bei der Berechnung Feiertage behandelt, wenn diese grundsätzlich frei sind?

Daniela

Daniela

am 15.12.2015

Hallo. Ich bin sehr verwirrt. Ich habe eine 25 Stunden woche. Also 100 Stunden im monat. Ich bekomme aber immer 105,110 und 115 Stunden als soll berechnet, aber mein Lohn bekomme ich für 100 stunden. Da stimmt doch etwas nicht?!

Marita szidat

Marita szidat

am 29.12.2015

Bei einer 32stunden Arbeitswoche wie viele im Monat und wie viel Urlaub steht einem zu Vielen dank

Ivan Grozny

Ivan Grozny

am 14.01.2016

Hallo, diese Rechnungen sind sehr ungenau. Sie rechnen auch zusammen Feiertage als Arbeitstage. Somit wird eine Arbeitswoche von ca 42 Stunden bei Soll 40 Stunden. Z.B. (174h/Monat * 12 == 2088) / 254 Arbeitstage = 8,22h täglich soll geleistet werden. Somit schenkt der MA jeden Tag 0,22h dem Unternehmen.

Andreas

Andreas

am 22.01.2016

Hallo liebes Team, leider ist Eure Webseite nicht barrierefrei nutzbar. Die Formeln für alle Berechnungen der Arbeitszeiten (Wochen-, Monatsarbeitzeit usw.) sind als Bild hinterlegt . Bilder sind für blinde Computernutzer wie mich nicht abfragbar. Wir blinden nutzen sog. Screenreader , Programme die den Inhalt einer Webseite oder allgemein das was der Computer ausgibt , in synthetische Sprache oder über ein angeschllossenes Hilfsdissplay in Blindenschrift übertragen. Das geht aber nur mit Text oder in Textform beschriebenen Links. Reine Bilder , Pläne , Fotos , Diagramme , Screenshots usw. sind nicht sichtbar . Eine einfache textuelle Notation wie "Zahl der Wochentage multipliziert mit Stundenlohn in Euro geteilt durch Länge der Pausenn in Minuten " oder so würde hier einfach helfen und alle könnten es lesen. Bitte denkt barrierefrei! Andi

Guido Schmierer

Guido Schmierer

am 22.01.2016

Hallo Andi, Danke für den Hinweis und die Erläuterungen! Wir müssen ganz offen zugeben, dass wir bisher nicht sehr barrierefrei gedacht haben, was man offenbar auch merkt. Wir bemühen uns um Besserung! Als ersten Schritt habe ich gerade zusätzlich zu den Bildern die Berechnungen in Textform in den Artikel eingefügt. In Zukunft denken wir früher daran! Viele Grüße, Guido

Jakob becker

Jakob becker

am 20.02.2016

wieso eig so viele Stunden und Tage in der Woche ?? 176 im Monat und gerade mal nur jedes 2 Wochenende frei 12 Tage am Stück arbeiten Ist viel zu viel wieso kommt da kein Gesetz rein ??

Dominik

Dominik

am 30.03.2016

Hallo. In Ihrer Berechnung wird nicht auf die bundeslandspezifischen Feiertage Rücksicht genommen. Oder wie fließen die Feiertage als Nicht-Arbeitstage in die Berechnung mit ein? Herzlichen Dank dominik

Marcel

Marcel

am 26.07.2016

Hallo zusammen, Irgendwie komm ich nicht weiter! Ich finde den denk Fehler nicht! Bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38 Std. habe ich einen Durchschnitt von 7.6 Std! Macht bei 21 Arbeitstagen 159,6 Std! Wenn ich aber rechne 16x8 und 5x6 (juli2016 = 5 Freitage) komm ich auf 158...... Steh auf dem Schlauch, finde den Fehler! Genauso August 2016 23 Arbeitstage 176 Std (7,6x23=174,8) Lg Marcel

Guido Schmierer

Guido Schmierer

am 08.09.2016

Hi Marcel, Bei einem Durchschnitt von 7,6h pro Tag wird NICHT berücksichtigt, wie viele Werktage (insbesondere Freitage) im jeweiligen Monat vorkommen. Diese variieren aber, sodass in einigen Monaten 4 Freitage, in anderen 5 Freitage vorkommen. Wenn Du nun die konkreten Zeiten (Mo-Do =8h, Fr = 6h) berücksichtigst, ergeben sich natürlich andere Werte. Hier müsste man dann einen gewichteten Durchschnitt berechnen, was aber den Rahmen hier sprengen würde... In Excel geht das recht schnell mit dem "Summenprodukt";-)

Natascha

Natascha

am 13.08.2016

Hallo zusammen, ich habe im Aug. bei einem neuen AG angefangen und auf dem Arbeitsplan haben sie für mich 133 h/Monat eingetragen. Ich arbeite 29 Stunden/Monat. Dann wären das nach Ihrer Auflistung jedoch nur 126 Stunden. 29x4,35. Deren Berechnung ist dann falsch, oder?? Vielen Dank!

Guido Schmierer

Guido Schmierer

am 08.09.2016

Hallo Natascha, nach der Berechnung wäre das tatsächlich der Fall. Allerdings wissen wir natürlich nicht, ob Ihr Arbeitgeber mit dem Wochenfaktor von 4,35 (oder einem anderen Wochenfaktor) rechnet, oder die tatsächlich im Monat anfallenden Werktage berücksichtigt. Am Besten, sie fragen dort einfach mal nach!

Dennis

Dennis

am 14.09.2016

Hallo zusammen, Bei 100 Stunden im Monat würde es bedeuten, dass ein AN z.B 4x 5 Stunden also 25 Stunden pro Woche arbeitet! Das Jahr hat allerdings 52 Wochen und somit haben wir eine Differenz von 100 Stunden im Jahr! Müssen dann die tastsächlich geleisteten 1300 Stunden im Jahr vergütet werden oder hat der AN Pech und bekommt nur 100 Stunden mal 12 Monate = 1200 Stunden bezahlt?

Guido Schmierer

Guido Schmierer

am 15.09.2016

Hallo, der Formel nach wäre die wöchentliche Arbeitszeit bei 100 Stunden im Monat = 100/4,35h = 23h (gerundet). Das wieder mit 52 Wochen multipliziert ergibt (wieder gerundet) 1.200h pro Jahr. Wichtig ist immer, was mit dem Arbeitnehmer bzw. Arbeitgeber vereinbart wurde. Eine wöchentliche Arbeitszeit, oder ein monatliche. Beide Modelle sind gängig. Bitte beachten Sie, dass alle Informationen auf dieser Seite allgemeiner Art sind und keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt.

Sina

Sina

am 15.09.2016

Hallo, wenn ein Mitarbeiter 60 Stunden im Monat arbeitet, wie viel muss er dann täglich arbeiten? Gibt es hierzu auch ein Formel?

Guido Schmierer

Guido Schmierer

am 15.09.2016

Hallo Sina, die Berechnung wäre 60 Stunden pro Monat / 4,35 Wochen pro Monat = 13,8 Stunden pro Woche. Diese wöchentliche Arbeitszeit teilt man durch die Anzahl der Arbeitstage, z.B. 5 Tage pro Woche. -> 13,8h / 5 = 2,76h pro Tag Bitte beachten Sie, dass alle Informationen auf dieser Seite allgemeiner Art sind und keine Rechtsberatung im Einzelfall darstellen. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt.

Jany

Jany

am 23.09.2016

Hallo zusammen Ich arbeite 34.4 stunden pro woche Wieviel muss ich im monat arbeiten

Sonja Labadi

Sonja Labadi

am 01.11.2016

Hallo ich habe ein Pauschalbetrag von 170Std.Feiertage zahlt die Chefin nur normal. Kommt man nicht arbeiten gibts den Tag keine angerechnetet Std. Man sagte mir unzumutbar u.ich hatte sie angesprochen. ...das braucht sie nicht. Da ich jetzt 50.J bin u.damals froh war eine Anstellung als Nanny zu bekommen...hab ich manches nicht hinterfragt. Auch habe ich keine Pausen u.muss 6Tagewoche arbeiten u.das jeden Sonntag. Als ich wegen Ueberlastung koerperlich 4.W ausfiel ..aenderte sich destotrotz dort Nichts. Man drohte mir v.Jahren wenn ich nicht so will brauchen sie mich nicht. Oft faehrt die Familie weg u.sie packt stets Minusstd.rein die man kaum aufholen kann. Da wird mancher Monat 200.Std.gearbeitet. Ich hinterfrage darf sie das wenn ein Vertrag mit 170.Std.besteht? Wo bleiben die Feiertage u.wie sollte man sich verhalten? Ich bin da echt dem Glauben dass sie mich wi sie kann beluegt. Vielen lieben Dank u.freue mich auf eine Antwort! Gruss Sonja

Jochen Zynda

Jochen Zynda

am 09.11.2016

ich arbeite 37 stunden die Woche. wie soll ich diese berechnen, montag 8std. dienstag 4std. mittwoch frei, donnerstag krank, freitag und samstag überstunden Abbummeln. Wieviel Minusstunden habe ich?

RG

RG

am 14.11.2016

Hallo. Ich arbeite in Teilzeit, 20 Stunden pro Woche, an 4 Tagen. In der Firma haben wir die 5-Stunden Woche. Nun arbeite ich jeden Tag ca. 5,5 Stunden (da bei uns ab 4 Stunden automatisch Pause, linear ansteigend und abhängig von der Anwesenheit steif von 15 bis 60 Minuten abgezogen werden). Das Gleitzeitsystem zieht mir fuer den 5. Arbeitstag, an dem ich nicht arbeite 4 Stunden ab. Verrechnet wird dies irgendwie nicht richtig mit meiner geleisteten Arbeitszeit. Wo liegt hier der Fehler?? Ich verstehe nicht, dass ich jede Woche Minusstunden übertragen bekomme, obwohl ich ja meine vereinbarten Wochenstunden arbeite. Die Personalabteilung sagte mir, dass man den Abzug für den eigentlich 5. Arbeitstag nicht rausnehmen kann und dass sich alles verrechnen müsste. So bin ich beispielsweise mit 68 Stunden in die verg. Woche gegangen, habe an 4 Tagen jeweils zwischen 5 und 6 Stunden gearbeitet und hatte dann heute morgen nur noch 67 Stunden auf dem Konto (hauptsächlich, weil fuer den freien Tag die 4 Stunden abgezogen wurden). Wo liegt der Denk- bzw. Rechenfehler??? Ich freue mich, wenn Sie mir hier helfen!!! Frendliche Gruesse

Nicole kühnel - Leja

Nicole kühnel - Leja

am 02.01.2017

Hallo, ich muss 26 Stunden, in der Woche , arbeiten. Eigentlich 4 Tage, oft 5 . Keine festen tage . Mein Chef sagt, dass ich 109 Stunden, im Monat, arbeiten muss. Stimmt das so, und wie rechnet sich das? Jeder Monat , ist ja nicht gleich, von den Arbeitstagen her.

Gehaltrechner online | Tobis Bude

Gehaltrechner online | Tobis Bude

am 24.01.2017

[…] In Deutschland redet man ja nicht über das Gehalt. Vor allem dann nicht, wenn man deutlich über dem Mindestlohn verdient. Trotzdem ist es doch manchmal ganz sinnvoll zu wissen, wie man seinen Stundenlohn ausrechnet. Hier findet man eine ausführliche Erklärung. […]

konti

konti

am 24.01.2017

hallo guido, hab eine frage...;-) ich habe einen arbeitsvertrag der besagt, das ich wöchentlich an 5 tagen 42,5 stunden erbringen muss, verpflichtet bin an 1-2 samstagen ebenfalls zu arbeiten und überstunden in freizeit ausgeglichen werden. somit komme ich auf 170 sollstunden, hab einen riesenhaufen an überstunden erwirtschaftet, die ich jetzt zum jahresende vorgelegt habe. mein AG meint nun aber, das diese berechnung falsch wäre, sie kalkulieren mit 184 stunden im monat & kamen mir jetzt auch mit dieser "4,35xMultiplizierungs-Formel". wie sieht es da nun arbeitsrechtmässig aus...??! gruss konti

Guido Schmierer

Guido Schmierer

am 14.03.2017

Hallo Konti, wir sind "nur" Anbieter unserer Dienstplan-Software und stellen hier Allgemeine Informationen zur Verfügung. Eine Rechtsberatung können und dürfen wir leider nicht leisten. Im Zweifelsfall würde ich einen Rechtsanwalt dazu befragen. Viele Grüße, Guido

Sybille Apitz

Sybille Apitz

am 02.03.2017

Hallo ihr.was ist mit den pausen ?sind sie mit bei den stunden dabei? Mein mann muss immer eine halbe stunde eher anfangen um dan seine pause irgentwan zu nehmen.er hat eine arbeitszeit von 8stunden pro tag.also von 6 bis 14.00uhr darf aber erst 14uhr 30 gehen wegen seiner pause und bei spät 13uhr30 bis 21uhr das heist immer 8 einhalb stunden bekommt aber nur 8stunden bezahlt.ist das erlaubt?..

Guido Schmierer

Guido Schmierer

am 14.03.2017

Hallo! Wir haben vor einiger Zeit mal einen Artikel zum Thema Pausenzeiten bzw. Pausenregelungen geschrieben. Allerdings müssen wir auch hier darauf aufmerksam machen, dass wir keine Rechtsberatung leisten dürfen und hier allgemeine Informationen zur Pausenregelung geben. Viele Grüße, Guido

Manuela Ermoneit

Manuela Ermoneit

am 21.03.2017

Hallo habe eine Frage habe einen Arbeitsvertrag wo drin steht Arbeitszeit 4Stunden an 5Arbeitstage wären im Monat 80 Stunden da wir auch alle 14Tage am Wochenende arbeiten müssen ist meine Frage wären die Wochenenden zusätzliche Stunde oder kann meine Chefin mich auch zum beischspiel von Donnerstag bis Montag einsetzen

Jens

Jens

am 08.06.2017

2Fragen: Bsp: Arbeitnehmer arbeitet an 5Tage/Woche Mo-Do je 8 Stunden & Fr 7,5 = 39,5St. pro Woche mit der Zeit ist jemand anderem aufgefallen das sie immer den selben Bruttolohn hat und das weil die Firma immer min 171St. am Monats Ende abrechnet. Der Arbeitnehmer hat einen Stundenlohn gab auch schon 2Lohnerhöhungrn ....keinen Festlohn und dadurch das so ein Durchschnitt genommen wird werden Feiertage natürlich auch nicht bezahlt im Vergleich jetzt wie bei den normalen wo die Regelung gilt bezahlt nach Monats AT ich hab's noch nicht nachgerechnet aber da kann mir keiner sagen das solche.... aufs komplette Jahr aufjedenfall benachteiligt sind und Warum bekommen die Feiertage nicht bezahlt ist ja steuerfrei wenn man die vom ganzen Jahr zusammen zählt iss das Geld das doch jedem zu steht oder warum bekommen die das nicht wo so eine Durschnitt berechnet bekommen. Das ist total unlogisch so sparen Firmen einen Haufen Geld wenn man dann vom 30Arbeitmehmer ausgeht gleiches Spiel dann ist das schon ein Gewinn für die Firma . Und wiso bezahlt eine Firma nicht bei Stundenlohn die geleisteten AT ...kann man das ohne weiteres machen. Dankeee

Veronika Kozar-Thim

Veronika Kozar-Thim

am 26.09.2017

Wie ist die Berechnung bei z.B. Saisonarbeit. Ich bin nur 8 Monate im Jahr angestellt und da auch gemischt mit mal 30- und 40-Std.? Danke für eine Rückmeldung!

Kristina Küchler

Kristina Küchler

am 30.09.2017

Hallo, ich arbeite monatl.35 Std. wieviel Urlaub steht mir jährl.zu ?

Sabiha

Sabiha

am 17.10.2017

Hallo Guten abend bin die frau sönmez Ich habe eine frage die ich nicht selber beantworten kann konnt ihr mir bitte helfen ....?? Meine cheffin hat mir gesagt das ich monatlich 450€ bekommen werde weil ich ja teilzeit arbeite aber wie soll ich dieses gehalt bekommen wenn ich nicht jeden tag arbeite und in der woche nur 2 mal arbeite und das dann nur von 10.00 uhr bis 12.00 uhr weil ich ja 2 kleine kinder habe ... habe am 5 angefangen diesen monat soo wer kann mir dabei helfen

Sebastian

Sebastian

am 08.11.2017

Hallo, ich habe einen Vertrag mit einer 39 Std./Woche. Dies ergibt ca. 169 Std. im Monat. Letzten Monat habe ich anhand des Dienstplans jedoch nur 149 Std. gearbeitet. Muss mir der AG die fehlenden Std. nachzahlen oder wird die 39 Std./Woche aufs ganze Jahr gesehen und verteilt? Ich habe nämlich auch schon mal 181 Std im Monat geleistet, womit sich dies wieder einigermaßen ausgleichen würde. Gruß Sebastian

Julia

Julia

am 12.11.2017

Hallo, wo finde ich eine Tabelle wo ich nachschauen kann die prozentuale wert von 24St/Wo bei eine 39 bzw 40 St /Wo ? Danke

SilverCrest

SilverCrest

am 12.12.2017

Hi! Laut Dehoga Tarifvertrag für Systemgastronomie haben wir eine monatliche Regelarbeitszeit von 169 Std. Ist das dann unabhängig vom Monat? Haben wir 169 Sollstunden, unabhängig davon wieviele Tage der Monat hat?

Martin Blanke

Martin Blanke

am 14.12.2017

Hallo liebe Leute, ist es möglich, meine Monatlichenarbeitsstunden über den Lohnstreifen zu berechnen? Mit der Rechnung, Bruttolohn : Stundenlohn = monatliche Stunden herzliche Grüße

blog-administrator

blog-administrator

am 22.12.2017

Hallo Martin, wenn die Abrechnung ausschließlich auf Stundenbasis erfolgt, sollte das genau die richtige Formel sein. Im Zweifel würde ich mal beim Arbeitgeber nachfragen, wie der Lohnstreifen zu interpretieren ist. Viele Grüße, Guido

blog-administrator

blog-administrator

am 22.12.2017

Hallo! Eine feste monatliche Arbeitszeit, die unabhängig von der Anzahl der jeweilgen Tage eines Monats ist, ist durchaus gängig. Den Tarifvertrag für die Systemgastronomie kennen wir nicht im Detail, daher können wir hier keine "rechtssichere" Angabe machen. Bei der Dehoga wird man Ihnen diesbezüglich bestimmt besser helfen können. Viele Grüße!

Jessy

Jessy

am 20.01.2018

Hallo, Mir raucht jetzt der Kopf. Vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe eine 3 Tage Woche mit einer Arbeitszeit von 15 Std. Wenn ich jetzt die monatlichen Sollstunden errechne (15 x 4,33) komme ich auf 65. so weit so gut. Aber es kommt einfach aufs Jahr gesehen nicht mit meinen Stunden hin.... Ich habe mit 15 Stunden Wocheneeise gerechnet und Summe x als Überstunden raus. Aber mit 65 Sollstunden = 780 im Jahr komme ich auf viel weniger. Müsste doch eigentlich gleich sein. Kann mir dass jemand erklären? Vielen Dank! Jessy

Max

Max

am 01.02.2018

Klasse Beitrag zu einem schwierigen Beitrag. Dank den Formeln kann ich jetzt endlich nachvollziehen wie sich die monatliche Arbeitszeit berechnet.

Maria

Maria

am 06.02.2018

Hallo Herr Schmierer, In Ihrer Berechnung für die Gastronomie wird leider nicht auf die bundeslandspezifischen Feiertage Rücksicht genommen. Ein Gastronomiemitarbeiter arbeitet zwar an den Feiertagen, jedoch sind auch Feiertage entsprechend in der Berechnung zu berücksichtigen 52 Wochen x 40 Std. = 2080 Std. im Jahr : 12 = 173,33 Std. mtl. im Durchschnitt… hier ist noch kein Feiertag berücksichtigt. So sind pi mal Daumen über +/- 80-100 Std. im Jahr versemmelt. Das sind für den Arbeitnehmer runde 2 Arbeitswochen im Jahr verschenkt. Zu berücksichtigen sind die tatsächlichen Feiertage im Kalenderjahr, die ebenfalls schwanken können auf Bundeslandebene. Natürlich und das kommt jetzt bestimmt auch.... "Wenn ein Feiertag auf einen festen Ruhetag fällt.... ", ja... dann hat man tatsächlich schlicht und einfach Pech gehabt. So wie das auch bei einem "normalen" Arbeitnehmer ist, wenn z.B. am Samstag oder Sonntag Feiertag ist und das sein regelmässiges freies Wochenende ist. Um es nochmal anschaulich zu machen, es sind folgende Feiertage (Beispiel Bayern 2018) anteilig zu berücksichtigen, - auch in der Gastronomie. Wenn nach Ihrer Meinung nein... Warum nicht? Feiertage Bayern 2018 Gesetzliche Feiertage 2018 im deutschen Bundesland Bayern: Neujahr Montag 01.01.2018 Heilige Drei Könige Samstag 06.01.2018 Karfreitag Freitag 30.03.2018 Ostermontag Montag 02.04.2018 Tag der Arbeit Dienstag 01.05.2018 Christi Himmelfahrt Donnerstag 10.05.2018 Pfingstmontag Montag 21.05.2018 Fronleichnam Donnerstag 31.05.2018 Mariä Himmelfahrt Mittwoch 15.08.2018 Tag der Deutschen Einheit Mittwoch 03.10.2018 Allerheiligen Donnerstag 01.11.2018 1. Weihnachtsfeiertag Dienstag 25.12.2018 2. Weihnachtsfeiertag Mittwoch 26.12.2018 Im Sinne aller Anfragenden, bitte ich um eine öffentliche Antwort und wenn nicht anders begründbar auch Korrektur der Angabe/Berechnung zur Monatsarbeitszeit auf Ihrer Website. Aufgrund der zahlreichen Anfragen in der google Suche zur Monatsarbeitszeit Gastronomie, steht ihre Zahl nämlich immer ganz weit oben und multipliziert sich immer weiter. Es geht mir hierbei nicht um Kritik, sondern um Richtigkeit, damit beide Seiten die richtige Grundlage haben: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Vielen Dank MfG Maria

Kirsten

Kirsten

am 16.02.2018

Guten Tag, wie verhält es sich mit der Angabe einer Wochenarbeitszeit bei Teilzeit? Kann man hier z.B. 30 Wochenstunden an 5 Arbeitstagen vereinbaren ohne Angabe der täglichen Arbeitszeit? Was gibt es ggf. zu beachten für die Berechnung für Entgeldfortzahlungen im Krankenfall? Vielen Dank im Voraus für die Antwort!

Tanja

Tanja

am 15.03.2018

Hallo Ich arbeite, zu meinem Halbtagsjob, noch zusätzlich an zwei "festen" Tagen, nämlich Do & Fr, je Woche auf einer anderen Arbeitsstelle. Wie läuft es dann dort, wenn die Feiertage, z.B. Karfreitag, Fronleichnam, genau auf meine Arbeitstage fällt? Werden diese Tage trotzdem bezahlt? Danke für Eure Hilfe

lukas hoch

lukas hoch

am 02.04.2018

Guten abend, Ich hoffe das diese seite noch aktiv ist da ich neinerseits eine schwere frage habe... Laut vertrag habe ich 5 tage die woche a 40h doch mein afbeit geber lässt mich 6 tage a 40h arbeiten...er streckt einfach die stunden so das ich auf 40h gesamt bleibe.... Praktisch arbeite ich 12 tage am stück 6.8h ubd have dann ein we frei. Bekomme aber auch 5 tage woche urlaub...ist das rechtens? Leider haben wir keinen Br. . Ich hoffe das mir jemand helfen kann. Vielen Dank im vorraus Lukas H.

Susanne

Susanne

am 05.04.2018

Ich verstehe die Berechnung der monatlichen Arbeitszeit leider auch gar nicht. Wie einige Kommentare schon besagen, hat man ja zum einen Monate mit unterschiedlicher Tagesanzahl (28,30,31), woraus sich schon ein Unterschied ergibt und dann gibt es ja auch noch Monate mit Feiertagen, die Berücksichtigung finden müssten, oder sehe ich das falsch? Es kann doch nicht sein, dass ich in einem Monat wie Februar, der Theoretisch nur 20 Arbeitstage hat, 174h Sollarbeitszeit habe genau so wie in einem Monat, wo ich z.B. auf 22 oder 23 Arbeitstage komme. Ich gehe jetzt mal von einer 40 Stunden-5-Tage-Woche aus. Das heißt für mich, wenn das so ist, komme ich bei den besagten 174 Stunden monatlich auf mehr als 40 Stunden pro Woche oder muss mehr Tage arbeiten oder mehr Stunden am Tag, irgendwas ist da nicht korrekt. Ich würde mich sehr freuen über eine nachvollziehbare Antwort.

CK

CK

am 29.04.2018

Hallo, woher weis ich denn ob wir eine 5 oder 6 Tage Woche haben? Das Geschäft ist Montags bis einschließlich Samstags geöffnet. In der Regel arbeiten VZ nur 5 Tage die Woche. Es wäre auch interessant zu wissen wie es dann beeim Urlaub berechnet wird.... Nehemen wir an ein VZ (40std) nimmt eine Woche Urlaub, werden dann 5 oder 6 Tage Urlaub "verbraucht"? Vielen Dank

Annette Baumann

Annette Baumann

am 08.12.2018

Guten Tag, ich wüsste gern, ob es einen Faktor gibt, mit dem man Feiertage berechnen kann bei Teilzeit und keinen festen Tagen. Ich arbeite 20h/Woche in 6h Schichten im Krankenhaus (AVR). Da ich an sieben Tagen die Woche eingeteilt werden kann, können meine freien Tage theoretisch immer auf die Feiertage fallen. VG Annette

Elke

Elke

am 14.01.2019

Mein Mann hat im Dezember 63 Stunden regulär gearbeitet, dann hat er 18 Tage Urlaub abgerechnet bekommen und und zusätzlich wurden 30 Überstunden wurden ausgezahlt ... irgendwas stimmt doch an dieser Abrechnung nicht !Es waren auch noch 2 Feiertage in diesem Monat

Ute

Ute

am 21.01.2019

Hallo, ist es rechtens, für einen Feiertag nur 6,6666 Stunden gut geschrieben zu bekommen, wenn man aber normalerweise 9,25 Std arbeitet und den Rest als Minusstunden verbucht bekommt ?

Frank Stollberg

Frank Stollberg

am 18.02.2019

Hi. Ich arbeite 24 Stunden pro Woche, 5 Tage pro Woche. Meine Frage lautet. Wenn ich Urlaub nehme, wie viel Stunden pro Urlaubstag wird berechnet? Wäre dass 24 Stunden/5 Tage= 4,8 Stunden ? Und wie viele Urlaubstage bekomme ich im Jahr (Hamburg)? Danke Frank

Heiko

Heiko

am 05.03.2019

Hallo. Wir haben eine monatl.Arbeitszeit von 163Std. Dies entspricht einer 40 Std.Woche (5Tage Mo-Fr). Viele Mitarbeiter arbeiten tägl. 10Std. Nun muss mein Arbeitgeber einen Ausgleich schaffen um wieder auf den Durchschnitt zu kommen. In seiner Berechnung nimmt er nun den Samstag (Werktag) zu Hilfe um den Durchschnitt zu errechnen. Ist dies rechtens?

kiefer

kiefer

am 18.03.2019

hallo ich habe einen frage wie berechnet sich der Urlaub bzw wieviel Anspruch habe ich bei 43 std im Monat ?

Julia Köhler

Julia Köhler

am 22.05.2019

Hallo, ich habe einen 32 Stunden Vertrag. Arbeite meist Mo-Do 7 Std. und Fr 4 Stunden. Die Arbeitszeiten sind aber im Vertrag nicht geregelt. Da man die wöchentliche Arbeitszeit durch 5 Tage teilt, bedetuet das pro Tag eine Normalarbeitszeit von 6,4 Std. In der Karfreitag Woche habe ich nun wie folgt gearbeitet. 7, 7, 7, 7, A (6,4), A,A Bedeutet, dass ich eigentlich 2,4 Überstunden habe oder? Die Verwaltung sagt, nein. Viele andere Befragte, meinen ich bin im Recht. Könnt ihr mir helfen? Vielen Dank im Voraus.

finn

finn

am 12.06.2019

Meinen Dank für die praktisch orientierten Abrechnungen von Arbeitsstunden und Gehalt! Beherzige die bei den Gehaltsverrechnungen für die Kollegen in unsere Fitnessstudio. Schade nur, dass die vermögenswirksamen Leistungen aus diesem Schema ausfallen.

S. Heidenreich

S. Heidenreich

am 26.07.2019

Guten Tag; Ich habe eine 20 Stunden Woche, d.h. 20 Stunden pro Woche x 4,35 = 87 Stunden Wie verrechnet man die Monate, wo man mehr als 87 Stunden arbeitet, wie jetzt im Juli'19 = 92 Stunden Darf ich diese als Überstunden aufschreiben? Im Vertrag steht nur 20 Stundenwoche, ich bekomme ein Festgehalt und über Überstunden steht nichts. MfG. S. Heidenreich

Schmid Manuel

Schmid Manuel

am 12.08.2019

Hallo kann mir eventuell wer erklären wie auf diese Sollstunden komme.Hoffe ich konnte es gut für euch Beschreiben 01. Sep 19 Sonntag Frei 02. Sep 19 Montag Frei 03. Sep 19 Dienstag Frei 04. Sep 19 Mittwoch 17:00 05:00 12:00 STD. (Nachtdienst) 05. Sep 19 Donnerstag 17:00 05:00 12:00 STD. (Nachtdienst) 06. Sep 19 Freitag 17:00 05:00 12:00 STD. (Nachtdienst) 07. Sep 19 Samstag Frei 08. Sep 19 Sonntag Frei 09. Sep 19 Montag Frei 10. Sep 19 Dienstag 05:00 17:00 12:00 STD 00:30 Pause 11. Sep 19 Mittwoch 05:00 17:00 12:00 STD 00:30 Pause 12. Sep 19 Donnerstag 05:00 17:00 12:00 STD 00:30 Pause 13. Sep 19 Freitag Frei 14. Sep 19 Samstag Frei 15. Sep 19 Sonntag Frei 16. Sep 19 Montag 17:00 05:00 12:00 STD. ( Nachtdienst) 17. Sep 19 Dienstag 17:00 05:00 12:00 STD. (Nachtdienst) 18. Sep 19 Mittwoch 17:00 05:00 12:00 STD. (Nachtdienst) 19. Sep 19 Donnerstag 20. Sep 19 Freitag 21. Sep 19 Samstag 22. Sep 19 Sonntag 05:00 17:00 12:00 STD. 23. Sep 19 Montag 05:00 17:00 12:00 STD. 00:30 Pause 24. Sep 19 Dienstag 05:00 17:00 12:00 STD. 00:30 Pause 25. Sep 19 Mittwoch 26. Sep 19 Donnerstag 27. Sep 19 Freitag 28. Sep 19 Samstag 17:00 05:00 12:00 STD. ( Nachtdienst) 29. Sep 19 Sonntag 17:00 05:00 12:00 STD. ( Nachtdienst) 30. Sep 19 Montag 17:00 05:00 12:00 STD. (Nachtdienst) 180:00 Gesamt Std. 2:30 Pause Std. Monatsstunden 177:30 Sollstunden 168

Anneliese Stirner

Anneliese Stirner

am 10.09.2019

wie berechne ich meine Stunden im Monat/Jahr bei Festanstellung (Gastronomie) fünf Tage Woche, 40 Std. 24 Urlaubstage, außerdem meine Frage: wie werden Feiertage und Sonntage berechnet?

Sevinc

Sevinc

am 11.09.2019

Hallo, was ist variabel Teilzeitarbeit??

kurt

kurt

am 25.09.2019

hallo ich habe zwei fragen: a) ich werde ab januar nächsten jahres 3 volle tage (8Std)statt 5 tage pro woche arbeiten und dachte, ich würde dann auch 60% des lohnes bekommen (3:5= 0,6, samstags wird im betrieb nicht gearbeitet). Nach einer Rechnung der buchhaltung sollen es aber nur etwa 57% sein, da die Buchhaltung den durchschnittswert monatlicher arbeitstage errechnet hat... (für mich nicht ganz nachvollziehbar, da 3_5=0,6 sind... b) wie sieht es mit urlaubstagen pro jahr aus? sind das dann entsprechend auch 60% (also bei 30 urlaubstagen wären das dann 30_5x3=18 Tage)? herzlichen Dank! kurt

Andi

Andi

am 23.10.2019

Ich hab da mal ne frage In meinem Vertrag steht zb 208 Stunden im Monat mit dem Satz ( mit der Vergütung sind Mehr , Sonn, feiertagsarbeiten abgegolten ) Heißt das jetzt das es egal ist wie viele mehr Überstunden ich mache ich trotzdem gleich viel bekomme ? Und wie ist es im Bereich von weniger Stunden, bin zum Beispiel Lkw fahrer und muss am Tag immer 1 Thur fahren wenn ich jetzt früher fertig werde was dan ?

Sina Schober

Sina Schober

am 08.12.2019

Hallo, ich gehe 30 h die woche arbeiten und bekomme gehalt für 130h und muss die auch erbringen. Jetzt war Feiertag und da steht bei mir 0h drin ist das rechtens, muss der arbeitgeber dies nicht als 6h berechnen so wie ich jeden tag gehe. Lg

Momo

Momo

am 12.01.2020

Hallo, ich habe kürzlich einen Arbeitsvertrag unterschrieben, bei dem eine Differenz zwischen der wöchentlichen und der täglichen Arbeitszeit eingetragen ist. So ist die wöchentliche Arbeitszeit mit 30 Stunden und die tägliche Arbeitszeit mit 9-15 Uhr von dienstags bis freitags im Vertrag genannt (montags, samstags und sonntags ist frei). Leider ist mir dies erst im nachhinein aufgefallen. Welche Regelung gilt nun? Kann der AG sich nun auf die 30 Stunden wöchentlich berufen und mich damit schlechter stellen als die von ihm im Vertrag angegebene tägliche Arbeitszeit?

Marie

Marie

am 12.01.2020

Hallo, Auch ich habe eine Frage, ich arbeite 15 Stunden die Woche (3 × 5 Stunden). Ich fahre jetzt mit meiner Tochter auf Mutter Kind kur, die sind immer von mittwochs bis mittwochs, der dienstlich ist nun so geschrieben das ich davor und danach die Tage direkt arbeiten muss. Meine Frage, ist es eine reine "launen" Entscheidung des Arbeitgebers ? Oder wäre es ein Problem für diesen mir die "kurtage" als Arbeitstage anzurechnen? Lieben Gruß

Ziaei

Ziaei

am 02.07.2020

Hallo ich Arbeite 30 stunden in der wache ,im August sind 21 Arbeitstage wie vill tage müss ich Arbeiten mit freundlichen Grüßen

Brigitte

Brigitte

am 25.02.2022

Hallo meine Frage, ich arbeite 21 Std./ Woche und arbeite 4 Tage in der Woche ( Mo-Fr) und habe ein Festgehalt . Wieviel Std.muß ich im Monat arbeiten ? Wie rechne ich dies am besten ?

Kole

Kole

am 06.04.2022

Guten Tag, bitte, ich habe eine Frage, ich arbeite in einer Baufirma, ich habe einen Vertrag für 80-100 % unterschrieben, ich habe normal gearbeitet, nach einer Weile habe ich die Stelle reduziert und um einen Vertrag für 50 % gebeten in gleich Tag ich erschte machen unterschrift, nacher sage Schef das ist Vertrag am 50% funkzionirt nicht, alt Vertrag funzionir. Nacher es war viel Arbeit, ich habe 120% gearbeitet, 180 bis 200 Stunden im Monat gemacht und die Firma hat mich mit 50% gemeldet, wie ist das möglich und was soll ich tun und wie soll ich weiter vorgehen

blog-administrator

blog-administrator

am 06.04.2022

Vielen Dank für Ihre Anfrage. Leider können und dürfen wir Sie als Software-Anbieter nicht rechtlich beraten. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und würden Ihnen raten sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung zu setzen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr ShiftJuggler-Team

Steffen Weiß

Steffen Weiß

am 30.09.2022

Hallo, meine Frau hat jetzt einen neuen Arbeitsvertrag bekommen, in dem weder die Rede von Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld ist. Sie arbeitet in der mobilen Pflege und soll ja nun nach ETV-PTG BB und Änderungstarifvertrag Nr.2 vom 9Juni 2021 vergütet werden. Eingestuft wurde sie in eine 30h Woche kommt aber ständig sogar über die 174h(Mehrarbeitszeit). Im Tarifvetrag steht was von Urlaubsgeld, das sie aber noch nie bzw. sehr sehr selten erhalten hat. Wenn es was gab, auch Weihnachtsgeld, musste sieunterschreiben,dass es einmalig war! Ist denn das so statthaft oder rechtens??? Ich wäre sehr dankbar wenn mir dazu jemand was erzählen könnte. M.f.G. Steffen.

Chris Gerber

Chris Gerber

am 21.01.2023

Hallo, ich habe eine 25 Std Woche, arbeite jd Tag 5 Std. An einigen der 5 Tage sind es nur 4,5 Std., d.h. Ich bekomme automatisch 0,5 Std. als Minusstunde angerechnet. Für Urlaub bekomme ich jd Tag 5 Std. Und für Krank jd Tag in den ersten 2 Wochen 4,75 Std. angerechnet. Nach den 2 Krank Wochen, dann 5 Std pro Tag. Dachte immer, dass es bei Krank keine Minusstd. Geben darf. Was sagt ihr dazu??? Bin der Meinung, dass das nicht geht. LG Chris

Oliver Rosenbach

Oliver Rosenbach

am 21.01.2023

Hallo, mein Name ist Oliver und ich hoffe ihr könnt mir helfen mit meiner Frage ob es rechtens ist, das mir bei einer 6-Tage Woche ( alle 14. Tage) Mo. - Sa im Krankheitsfall durch Lohnfortzahlung der Samstag durch meinen Arbeitgeber NICHT GEZAHLT im Rahmen der Fortzahlung?!... obwohl ich 6. Tage arbeiten muss?! Bitte, eine Antwort wäre sehr hilfreich für mich!! Vielen Dank im voraus und Mfg Oliver

Agathe

Agathe

am 14.03.2023

Sinnvoll für ein gutes Zeitarbeitskonto;) Agathe

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