Berechnung der täglichen, wöchentlichen und monatlichen Arbeitszeit
Immer wieder kommt es zu Fragen, wie sich z.B. aus einer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit die monatliche oder tägliche Arbeitszeit berechnen lässt, die ein Arbeitnehmer leisten soll. Dazu hier einige Informationen.
Immer wieder kommt es zu Fragen, wie sich z.B. aus einer vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit die monatliche oder tägliche Arbeitszeit berechnen lässt, die ein Arbeitnehmer leisten soll. Dazu hier einige Informationen.
Um die durchschnittliche, tägliche Arbeitszeit eines Mitarbeiters zu errechnen, muss man zwei Dinge wissen:
- Die Anzahl der Arbeitstage pro Woche (z.B. 5-Tage-Woche, 6-Tage-Woche)
- Die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit
Durch einfache Division lässt sich so die Zeit ermitteln, die ein Mitarbeiter durchschnittlich pro Arbeitstag erbringen muss. Die Formel dafür lautet:
Man dividiert also die vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit durch die Anzahl der wöchentlichen Arbeitstage.
Beispiel: Ein Mitarbeiter arbeitet 40 Stunden pro Woche an 5 Arbeitstagen
Also 40 Stunden dividiert durch 5 Arbeitstage
Es ist dabei unerheblich, ob die Arbeitszeit an 5 Tagen á 8 Stunden erbracht werden, oder man montags bis donnerstags 9 Stunden und am Freitag nur 4 Stunden lang arbeitet.
Eigentlich relativ einfach und selbsterklärend;-)
Etwas anders verhält es sich, wenn man die monatlich zu erbringende Arbeitszeit ermitteln möchte.
Monatliche Arbeitszeit errechnen
Für die Berechnung der monatlichen Arbeitszeit aus der wöchentlichen Arbeitszeit benötigt man den sogenannten Wochenfaktor.
Ein sehr guter Näherungswert ergibt sich aus folgender Berechnung:
52 Wochen dividiert durch 12 Monate ergeben 4,333 Wochen pro Monat
Die Berechnung des exakten Wochenfaktors ist etwas komplexer, da hier über einen Zeitraum von 400 Jahren auch die Schaltjahre berücksichtigt werden. Am Ende kommt ein Wert von 4,348125 dabei heraus. Gerundet beläuft sich also der Wochenfaktor auf 4,348 bzw. 4,35.
In verschiedenen Tarifverträgen sind Werte in diesem Größenbereich festgelegt.
Die Lohnsteuerrichtlinie gibt einen Wert von 4,35 vor.
Um nun mit dem Wochenfaktor die monatliche Arbeitszeit berechnen zu können, muss man lediglich die wöchentliche Arbeitszeit mit dem Wochenfaktor multiplizieren. In unserem Beispiel nehmen wir den Wert 4,35:
40 Wochenstunden multipliziert mit 4,35 ergeben 174 Stunden pro Monat
Das heißt also, dass bei einer vereinbarten, wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden monatlich 174 Arbeitsstunden erbracht werden müssen.
Last, not least möchte ich hier noch kurz auf den Tagesfaktor eingehen. Dieser berechnet sich aus den oben ermittelten Werten wie folgt:
5 Wochentage multipliziert mit 4,35 Wochen pro Monat ergeben 21,75 Tage pro Monat
Das heißt also, dass man bei einer 5-Tage-Woche im Schnitt 21,75 Arbeitstage pro Monat leistet.
Arbeitszeit an gesetzlichen Feiertagen
§2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes besagt:
„Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.“
Was heißt das in der Praxis?
Wenn ein Arbeitnehmer in der Regel an 5 Tagen pro Woche (Beispiel Mo.–Fr.) arbeitet und ein gesetzlicher Feiertag auf einen Mittwoch fällt, muss der Arbeitgeber diesen Arbeitsausfall vergüten. In diesem Fall würde sich die „Soll-Arbeitszeit“ um den Wert der durchschnittlichen, täglichen Arbeitszeit reduzieren.
Wie wir bereits in unserem Beispiel errechnet haben, beträgt die tägliche Arbeitszeit bei einer 40h Woche und 5 Arbeitstagen pro Woche genau 8 Stunden.
Ist also ein Tag aufgrund eines gesetzlichen(!) Feiertages arbeitsfrei, reduziert sich die Arbeitszeit auf 40h – 8h = 32h.
In §2, Absatz 3 besagt das Entgeltfortzahlungsgesetz übrigens folgendes:
„Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.“
Da wir gerade fleißig dabei sind die Arbeitszeit pro Tag, Woche und Monat zu berechnen und aus gegebenem Anlass (Das Mindestlohngesetz wurde am 01.01.2015 eingeführt) zum guten Schluss noch eine weitere Berechnung.
Auf der ShiftJuggler-Website haben bieten einen kostenlosen Arbeitszeitrechner an, mit dem Sie die oben geschilderten Berechnungen ausführen können.
Überstunden und Minus-Stunden können Sie übrigens mit ShiftJuggler im Arbeitszeitkonto erfassen!
Stundenlohn berechnen (Mindestlohn-Check)
Den kalkulatorischen Stundenlohn ermittelt man mit den oben erklärten Werten und folgender Formel:
Man dividiert das monatliche Gehalt durch die monatliche Arbeitszeit
Bitte beachten Sie, dass das Bruttogehalt unter Umständen Zuschläge oder Zulagen enthält.
Welche davon bei der Berechnung des Stundenlohnes berücksichtigt werden dürfen, sollten Sie im Einzelfall klären.
Wenn Sie z.B. prüfen möchten, ob Ihr kalkulatorischer Stundenlohn tatsächlich über den im Mindestlohn geforderten 12,00€ pro Stunde liegt, können Sie das nun ganz leicht tun. In unserem Beispiel wäre der Wert folgendermaßen:
2.500 € Bruttolohn pro Monat dividiert durch 174 Stunden pro Monat
Im Umkehrschluss heißt das also, bei den oben genannten Bedingungen (5-Tage-Woche, Wochenfaktor = 4,35), dass der monatliche Mindestlohn 2.088,00€ beträgt.
Zahlen sind etwas Schönes;-)
Auf unserer Website finden Sie übrigens einen Mindestlohnrechnerder diese Berechnungen für Sie ausführt.
Zu guter Letzt haben wir außerdem noch einen Stundenlohnrechnermit dem Sie Ihren Stundenlohn berechnen können.
Der Artikel stellt ausschließlich Allgemeinwissen zusammen und stellt keine Rechtsberatung dar.
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