Was bei der Pausenregelung zu beachten ist

Autor: Guido Schmierer

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Allgemein

2 Min. Lesezeit

Ruhepausen werden in den Betrieben oft unterschiedlich behandelt. Nicht nur die Länge der Pause, sondern auch die Lage variiert oft. Was darf der Arbeitgeber bei der Pausenregelung vorschreiben? Darf ein Arbeitnehmer die Pausenzeit aufteilen? – Wir versuchen an dieser Stelle einmal die wichtigsten Punkte bei der Pausenregelung aufzustellen.

Gesetzliche Pausenregelung

Grundsätzlich sagt das Arbeitszeitgesetz in ArbZG §4, dass Arbeitnehmer nicht länger als 6 Stunden hintereinander ohne Ruhepausen beschäftigt werden dürfen.
Ab einer Arbeitszeit von 6 Stunden stehen Arbeitnehmern mindestens 30 Minuten, ab einer Arbeitszeit von 9 Stunden mindestens 45 Minuten Ruhezeit zu.
Es ist möglich die Pausen in Zeitabschnitte von jeweils 15 Minuten aufzuteilen.

Pausenregelung nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Abweichende Regelungen für Jugendliche Arbeitnehmer

In § 11 JArbSchG wird die Pausendauer für jugendliche Beschäftigte geregelt.
Hier beträgt die Pausenlänge 30 Minuten bei einer Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden bzw. 60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden.

Darf’s ein bisschen mehr sein?

Bei den o.g. Pausenzeiten handelt es sich um Mindestzeiten, die von den Betrieben einzuhalten sind. Selbstverständlich können abweichende Ruhezeiten in einer Betriebsvereinbarung oder Tarifverträgen vereinbart werden. Dabei ist zu beachten, dass der Betriebsrat sowohl bei der Dauer als auch bei der Lage der Pause ein Mitbestimmungsrecht hat. Es empfiehlt sich, individuelle Pausenregeln schriftlich festzuhalten.

Wann ist die Pause eine Pause?

Eine Pause ist nur dann eine Pause, wenn die Dauer der Arbeitsunterbrechung zu Beginn der Arbeitsunterbrechung bekannt ist. Wenn sich ein Arbeitnehmer also während seiner Pause zur Arbeit bereithalten muss, zählt diese Arbeitsunterbrechnung nicht als Ruhepause.

Was dürfen Arbeitnehmer während der Ruhepause tun?

Dem Arbeitnehmer ist es grundsätzlich freigestellt, wie er seine Ruhepause verbringen möchte. Auch ist ihm grundsätzlich erlaubt den Betrieb während der Pause zu verlassen. Allerdings kann dieses Recht eingeschränkt werden.

Werden Ruhepausen bezahlt?

Ruhepausen im Sinne des Gesetzes zählen nicht zur Arbeitszeit und müssen somit nicht vergütet werden. Auch hier bestätigen Ausnahmen einmal wieder die Regel. Für die Arbeit an Computerbildschirmen sind beispielsweise regelmäßige bezahlte Pausen vorgeschrieben. Allerdings gibt es keine Vorgaben in Bezug auf den Abstand dieser Pausen in der Bildschirmverordnung.

Was ist eine Betriebspause?

Wenn die Arbeit aufgrund einer ungeplanten Unterbrechung wie z.B. einem Stromausfall unterbrochen werden muss, spricht man von einer Betriebspause.
Diese Betriebspausen zählen regelmäßig als bezahlte Arbeitszeit.

Unterschied Pausenzeit und Ruhezeit

Nicht zu verwechseln mit der Pausenzeit ist die Ruhezeit, die die Zeit bezeichnet, die zwischen zwei Arbeitseinsätzen liegt.
§5 ArbZG besagt, dass Arbeitnehmern nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden zusteht.

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ShiftJuggler prüft die Pausenlänge und die Dauer der Ruhezeit automatisch schon während der Planung.
Die gesetzlichen (mindest-)Pausenzeiten werden ab der festgelegten Dauer der Arbeitszeit automatisch von der Arbeitszeit abgezogen. Natürlich können Sie auch eigene Pausenregeln, bzw. Pausenzeiten erstellen, die das Programm automatisch abzieht.

Auch die Ruhezeit zwischen Schichten können Sie individuell festlegen.
ShiftJuggler prüft diese Einstellung und weist Sie darauf hin, wenn Mitarbeiter versehentlich innerhalb der Ruhezeit einen weiteren Arbeitseinsatz haben.

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