Arbeitszeitgesetz
Übersicht über das
Arbeitszeitgesetz
Besondere Regelungen bezüglich der Nacht- und Schichtarbeit
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) in Deutschland enthält spezielle Regelungen für Nacht- und Schichtarbeit, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen und die besonderen Belastungen, die mit solchen Arbeitszeiten einhergehen, zu berücksichtigen. Die wichtigsten Regelungen sind:
Definition von Nachtarbeit: Nachtarbeit wird im Arbeitszeitgesetz als Arbeit definiert, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfasst. Die Nachtzeit ist in der Regel zwischen 23:00 Uhr und 6:00 Uhr angesetzt, kann aber je nach Branche oder Tarifvertrag variieren.
Tägliche Höchstarbeitszeit für Nachtarbeiter: Nachtarbeiter dürfen im Durchschnitt nicht mehr als acht Stunden pro Nacht innerhalb eines Ausgleichszeitraums von maximal einem Monat arbeiten. Diese Arbeitszeit kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, sofern innerhalb von vier Wochen oder einem Monat durchschnittlich acht Stunden nicht überschritten werden.
Gesundheitliche Überwachung: Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf eine regelmäßige ärztliche Untersuchung ihrer Gesundheit. Der Arbeitgeber muss diese Untersuchungen anbieten und die Kosten dafür übernehmen.
Ausgleich für Nachtarbeit: Arbeitnehmer, die regelmäßig Nachtarbeit leisten, haben Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich, entweder in Form von zusätzlichen Freizeitstunden oder einem finanziellen Zuschlag.
Schichtarbeit: Bei Schichtarbeit, insbesondere bei Wechselschicht, müssen die Arbeitgeber die Arbeitszeiten so gestalten, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird. Dies beinhaltet angemessene Ruhezeiten zwischen den Schichten.
Besondere Schutzmaßnahmen: Für schwangere Frauen, Jugendliche und andere schutzbedürftige Gruppen gelten zusätzliche Einschränkungen und Schutzmaßnahmen bei Nacht- und Schichtarbeit.
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