Arbeitszeitgesetz

Was sollte man wissen & beachten?

Ein grober Überblick

Im Wesentlichen regelt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) neben der maximalen, täglichen Arbeitszeit auch die Dauer von Ruhepausen und Ruhezeiten (z.B. zwischen zwei Schichten).

Außerdem wird definiert, welche Regeln bei Nacht- und Schichtarbeit bzw. bei der Arbeit an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zu beachten sind.

Diese Seite stellt keine Rechtsberatung dar, sondern gibt lediglich Allgemeinwissen wider.
In Rechtsfragen sollten Sie daher stets einen Anwalt zu Rate ziehen!

Wesentliche Regelungen

Was wird hier überhaupt geregelt?

Werktägliche Arbeitszeit

In §3 ArbZG wird die werktägliche Arbeitszeit geregelt. Was sagt das Gesetz?

"Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten"

Ruhepausen

Die Dauer von Ruhepausen wird in §4 des Arbeitszeitgesetzes geregelt. Zusammenfassung:

Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden, beträgt die Pausenlänge mindestens 30 Minuten.

Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden, beträgt die Pausenlänge mindestens 45 Minuten.

Ruhezeit

§5 Arbeitszeitgesetz regelt die Ruhezeit

"Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben."

 

Es gibt einige Ausnahmen, die in bestimmten Fällen greifen.

So kann z.B. die maximale, tägliche Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen im Durchschnitt die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreitet.

Ebenso variiert die Vorgabe für die Länge der Ruhezeit in bestimmten Branchen wie beispielsweise Gaststätten, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung von Personen oder Betrieben zur Bewirtung und Beherbergung. Abweichende Regeln gelten ebenfalls bei Inanspruchnahmen während einer Rufbereitschaft.
In diesen Fällen muss aber die Ruhezeit in angemessenen Zeiträumen durch längere Ruhepausen entsprechend ausgeglichen werden.

Werktage vs. Arbeitstage

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen?

Werktage sind die Tage von Montag bis einschließlich Samstag. Samstag ist also tatsächlich ein Werktag!
Laut §3 Bundesurlaubsgesetz gelten als Werktage alle Tage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

Arbeitstage sind hingegen die Tage, an denen tatsächlich gearbeitet wird. Das kann, je nach Branche variieren.
Während in Handwerksbetrieben zum größten Teil von Montags bis Freitags, also in einer 5-Tage-Woche gearbeitet wird, gelten z.B. in der Hotellerie & Gastronomie durchaus auch Samstage und Sonntage als Arbeitstag.

Weitere Regeln

Informationen zur Arbeit an Sonn- & Feiertagen, Nacht- und Schichtarbeit

Schicht- und Nachtarbeit

In §6 ArbZG wird die Nacht- und Schichtarbeit geregelt.

Generell gilt, dass diese Arbeitszeit nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen ist.

Nachtarbeitszeit ist die Zeit von 23:00h bis 06:00h (in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22:00h bis 05:00h), die mehr als 2 Stunden der Nachtzeit umfasst.

Auch hier gilt eine maximale, werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden. Bei (möglichen) Abweichungen ist der Ausgleichszeitraum kürzer, als bei Arbeitszeiten, die nicht in der Nacht erbracht werden.

Auf die verschiedenen, abweichenden Regelungen, die im Arbeitszeitgesetz unter §7 geregelt sind, gehen wir hier nicht näher ein.

Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen

Hier heißt es in §9 Arbeitszeitgesetz, dass Arbeitnehmer an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen zwischen 0:00 und 24:00 Uhr nicht beschäftigt werden dürfen.

Abweichungen gibt es auch hier und diese Ausnahmen werden in §10 definiert.
Sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen Arbeitnehmer abweichend von §9 ArbZG an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden.

Dies gilt u.a. für folgende Branchen und Einrichtungen:

  • Not- und Rettungsdienste
  • Feuerwehr
  • Gaststätten und Beherbergungsbetrieben
  • Landwirtschaft
  • Bewachungsgewerbe
  • Energie und Wasserversorgungsbetrieben

Trotz bestimmter Einschränkungen und Ausgleichszeiträume (in §11 und §12 ArbZG geregelt) müssen mindestens 15 Sonntage im Jahr beschäftigungsfrei bleiben.

Haben Sie weitere Fragen?

Dann lassen Sie sie uns wissen!