Immatrikulationsbescheinigung
Bescheinigung für Studierende
Was ist eigentlich eine
Immatrikulationsbescheinigung?
Die Immatrikulationsbescheinigung, kurz „Imma“ oder auch Studienbescheinigung ist ein maschinell erstelltes und offizielles Dokument.
Sie ist erforderlich, um den Studierendenstatus bei verschiedenen Stellen nachzuweisen.
Je nach Hochschule variieren die Verfahren, um dieses Dokument zu erhalten. Die Immatrikulationsbescheinigung dient häufig der Vorlage bei Behörden, Krankenkassen oder Arbeitgebern.
Die Einschreibung an einer Hochschule erfolgt in der Regel im Studierendensekretariat der jeweiligen Universität bzw. Fachhochschule.
Für die Immatrikulation gelten bestimmte Fristen, die unbedingt eingehalten werden sollten.
Ist die Einschreibung erfolgt, erhält der Studierende eine entsprechende Bescheinigung, mit der er die Immatrikulation bestätigen kann.
In der Regel kann die Studienbescheinigung nach erfolgreicher An- bzw. Rückmeldung über die Online-Portale der Hochschulen heruntergeladen werden.
Studierende benötigen die Immatrikulationsbescheinigung in jedem Semester, um ihren Status als eingeschriebene Studenten nachzuweisen.
Wofür benötige ich eine
Immatrikulationsbescheinigung?
- BAföG-Antrag: Für die Beantragung von BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist eine Imma erforderlich, um den Status als Studierender nachzuweisen.
- Kindergeld und Familienkasse: Um Kindergeld zu erhalten oder Ansprüche gegenüber der Familienkasse geltend zu machen, benötigen Studierende einen Beleg für ihren Studierendenstatus.
- Steuererklärung: Studierende können ihre Immatrikulationsbescheinigung in der Steuererklärung verwenden, um Ausbildungskosten oder Sonderausgaben geltend zu machen.
- Kranken- und Pflegeversicherung: Die Bescheinigung wird benötigt, um den Status als Studierender in der Kranken- und Pflegeversicherung nachzuweisen.
- Wohnberechtigungsschein: Bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins kann die Studienbescheinigung erforderlich sein, um den Studentenstatus zu bestätigen.
- Semesterticket: Für den Erhalt oder die Nutzung eines Semestertickets für öffentliche Verkehrsmittel ist oft der Nachweis der Immatrikulation notwendig.
- Stipendien und Förderprogramme: Für die Bewerbung um Stipendien oder die Teilnahme an Förderprogrammen wird häufig eine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung verlangt.
- Praktika und Nebenjobs: Arbeitgeber können bei Praktika oder studentischen Nebenjobs einen Nachweis verlangen, um den Status als Studierender zu überprüfen.
- Rabatte und Vergünstigungen: Viele Unternehmen und Einrichtungen bieten Studierendenrabatte, für deren Inanspruchnahme eine Immatrikulationsbescheinigung vorgelegt werden muss.
- Bibliotheksausweise und Zugang zu Hochschuleinrichtungen: Die Bescheinigung dient oft als Nachweis, um Bibliotheksausweise zu erhalten oder Zugang zu bestimmten Hochschuleinrichtungen zu bekommen.
Wie und wo kann ich eine Immatrikulationsbescheinigung beantragen?
- Online-Portal der Hochschule: Viele Hochschulen und Universitäten bieten die Möglichkeit, die Immatrikulationsbescheinigung über ein Online-Studentenportal zu beantragen. Dazu müssen Sie sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten in das Portal einloggen und die entsprechende Funktion zur Ausstellung von Bescheinigungen nutzen.
- Studierendensekretariat oder Studierendenservice: Sollte die Online-Beantragung nicht möglich sein oder Sie bevorzugen eine persönliche Vorgehensweise, können Sie sich an das Studierendensekretariat oder den Studierendenservice Ihrer Hochschule wenden. Dort erhalten Sie in der Regel alle notwendigen Informationen und Unterstützung bei der Beantragung.
- Selbstbedienungsterminals: Einige Hochschulen bieten Selbstbedienungsterminals auf dem Campus an, an denen Studierende verschiedene Dokumente, einschließlich der Immatrikulationsbescheinigung, selbst ausdrucken können.
- E-Mail oder Post: In einigen Fällen kann es auch möglich sein, die Immatrikulationsbescheinigung per E-Mail oder postalisch zu beantragen. Dies ist jedoch weniger verbreitet und hängt von den spezifischen Richtlinien Ihrer Hochschule ab.
Werkstudenten
Was ist bei der Beschäftigung von Studierenden zu beachten?
Eine Immatrikulationsbescheinigung wird unter anderem auch dann benötigt, wenn ein Studierender neben dem Studium einer Erwerbsarbeit nachgeht.
Die Beschäftigung von Werkstudenten ist nicht nur für die Studierenden, sondern auch für Arbeitgeber interessant und bietet verschiedene Vorteile.
So gewinnt der Arbeitgeber auf der einen Seite gut qualifizierte Mitarbeiter, und spart an den Lohnnebenkosten, denn neben dem Beitrag für die Rentenversicherung fallen weder Kosten für die Renten- noch für die Arbeitslosenversicherung an.
Da (Werk)Studenten Ihre Zeit in erster Linie dem Studium widmen sollen, besteht eine maximale Beschäftigungsdauer von 20 Stunden pro Woche.
Diese darf nur in der vorlesungsfreien Zeit auf bis zu 40 Stunden pro Woche ausgeweitet werden.
Um bei der Planung von Studierenden den Überblick nicht zu verlieren, bietet sich der Einsatz von einem Dienstplan-Programm in Kombination mit einer Online Zeiterfassung an.
So behalten Unternehmen die Kontrolle und den Überblick über die geplante und tatsächlich geleistete Arbeitszeit.
Schichtplanung endlich einfach!
Sie schreiben Dienstpläne noch mit Excel? Dann testen Sie jetzt unsere Software für Online-Schichtplanung, Zeiterfassung und Urlaubsverwaltung.
Einfache und intuitive Planung von Vollzeit-, Teilzeitkräften, Studierenden und Aushilfen.
Der Testzeitraum endet automatisch – es ist keine Kündigung erforderlich.