Was bei der Pausenregelung zu beachten ist
Ruhepausen werden in den Betrieben oft unterschiedlich behandelt. Nicht nur die Länge der Pause, sondern auch die Lage variiert. Was darf der Arbeitgeber bei der Pausenregelung vorschreiben? Dürfen Arbeitnehmer die Pausenzeit aufteilen? – Wir stellen die wichtigsten Punkte zur Pausenregelung gemäß Arbeitszeitgesetz zusammen.

Pausenregelungen
gemäß Arbeitszeitgesetz
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) bestimmt die Dauer der Pausen.
Die gesetzliche Pausenregelung schützt die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Sie sorgt dafür, dass regelmäßige Unterbrechungen der Arbeit eingeplant werden, um Überlastung und gesundheitliche Schäden zu vermeiden. Pausen fördern nicht nur die Erholung, sondern auch die Konzentration und Produktivität. Durch klare Vorgaben schafft die Pausenregelung außerdem Transparenz und Fairness am Arbeitsplatz und hilft Unternehmen, ihre Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten zu erfüllen.
Gesetzliche Pausenzeiten
- Arbeitszeit von mehr als 6 bis 9 Stunden꞉ mindestens 30 Minuten Pause
- Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden꞉ mindestens 45 Minuten Pause
- Diese Pausen dürfen Sie in Abschnitte von mindestens 15 Minuten aufteilen
- Ganz wichtig: Niemand soll länger als 6 Stunden ohne Pause arbeiten
Pausen für jugendliche Mitarbeitende
Für Jugendliche gibt es strengere Regeln. Hier bestimmt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) folgende Pausenregelungen:
- Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden꞉ mindestens 30 Minuten Pause
- Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden꞉ mindestens 60 Minuten Pause
Bei den o.g. Pausenzeiten handelt es sich um Mindestzeiten, die von den Betrieben einzuhalten sind.
Selbstverständlich können Sie eigene Regeln vereinbaren. Auch dann müssen die Pausen den Mindestanforderungen des Arbeitszeitgesetzes entsprechen!
Das vereinbaren Sie in einer Betriebsvereinbarung oder Tarifverträgen.
Beachten Sie, dass der Betriebsrat sowohl bei der Dauer als auch bei der Lage der Pause ein Mitbestimmungsrecht hat.
Sie sollten individuelle bzw. betriebliche Pausenregeln in jedem Fall schriftlich festhalten.
Unterschiede zwischen Ruhepause und Ruhezeit
Der Unterschied zwischen Ruhezeit und Ruhepausen liegt in ihrem Zweck und ihrer Dauer.
Eine Ruhepause ist eine kurzfristige Unterbrechung während der Arbeitszeit, die dazu dient, sich während des Arbeitstages zu erholen.
Die Ruhezeit ist die ununterbrochene Freizeit zwischen zwei Arbeitstagen. Sie stellt sicher, dass Mitarbeitende ausreichend Zeit für Erholung und Schlaf haben.
§5 ArbZG besagt, dass Arbeitnehmern nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden zusteht.
Bezahlte und unbezahlte Pausen
Ruhepausen im Sinne des Gesetzes zählen nicht zur Arbeitszeit und müssen somit nicht vergütet werden. Auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel.
Ausnahmen gibt es in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Kurzpausen unter 15 Minuten zählen als Arbeitszeit. Also werden sie bezahlt.
Wann ist die Pause eine Pause?
Eine Pause ist nur dann eine echte Pause, wenn die Länge der Unterbrechung am Anfang festgelegt ist und die Beschäftigten in dieser Zeit selbst entscheiden, was sie tun wollen. In der Pause dürfen sie keine Aufgaben erledigen oder für mögliche Arbeitsanweisungen bereitstehen. Eine Arbeitsunterbrechung, in der Mitarbeitende auf Abruf sind, zählt nicht als Ruhepause im Sinne der gesetzlichen Regelung.
Die Pause muss wirklich der Erholung dienen. Beschäftigte sollten den Arbeitsplatz verlassen können, wenn keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Arbeitgeber müssen diese Regeln klar kommunizieren, um Missverständnisse zu verhindern und die gesetzlichen Pausen einzuhalten.
Konsequenzen bei Verstößen gegen die Pausenregelung
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Einhaltung der Pausen gemäß Arbeitszeitgesetz sicherzustellen und gegebenenfalls zu dokumentieren. Eine korrekte Umsetzung schützt nicht nur die Beschäftigten, sondern bewahrt Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen und Bußgeldern.
Indem Pausen bewusst geplant und eingehalten werden, profitieren sowohl die Mitarbeitenden als auch die Betriebe von einer verbesserten Produktivität und Arbeitszufriedenheit.
Für die Dokumentation der täglichen Arbeitszeit bietet sich ein Zeiterfassungssystem an.
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Pausen in der Praxis
Über Ausnahmen, Sonderregelungen, Diskussionen und Fragen
Im www kursieren viele weitere Fragen und Debatten rund um Pausen. Dabei geht es nicht immer nur um die gesetzliche Pausenregelung.
Branchen mit hoher physischer oder psychischer Belastung fordern oft längere Pausen. Auf der anderen Seite diskutieren andere, ob Pausen gar als „Schwächen“ gelten und unnötig sind.
Es gibt unzählige Diskussionen über die Flexibilisierung von Pausenzeiten, einen regen Austausch zu Sonderregelungen und Unterschiede in bestimmten Berufsgruppen. Darunter unter beispielsweise zur Pausenregelung bei Ärzten, Pflegepersonal und LKW-Fahrern.
Manche streiten über Fairness beim Umgang mit Raucherpausen, Toilettengängen und dem kurzen Austausch auf dem Flur.
Andere beschweren sich über mangelnde Kontrollen der Pausenlänge durch Behörden.
Findige Mitarbeitende fragen, ob sie die Pause gleich zu Beginn oder am Ende der täglichen Arbeitszeit nehmen dürfen.
Fazit:
Wir sehen, das Themenfeld „Pause“ ist breit, bunt und es wird heiß diskutiert.
Viele Fragen zu Pausenzeiten beantwortet das Arbeitszeitgesetz ganz konkret. Einige bleiben offen oder unklar.
In diesem Fall raten wir dazu, sich professionellen Rat einzuholen.
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